Neue Normen für GW-L

2024_04

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Der GW-L ist das Logistikfahrzeug der Feuerwehr für den täglichen Einsatz und für den Katastrophenfall.

Nach dem gemeinsam mit dem AFKzV erarbeiteten FNFW-Fahrzeugkonzept soll ein Gerätewagen-Logistik (ursprünglich Gerätewagen-Transport GW-T genannt) für logistische Aufgaben in das Normenwerk aufgenommen werden. Eine separate Norm für einen Schlauchwagen (SW) ist nicht mehr vorgesehen.

Die DIN 14565 für Schlauchwagen musste turnusmäßig aufgrund ihres Alters überprüft werden. Dabei wurde festgestellt, dass Überarbeitungsbedarf besteht. Der Arbeitsausschuss AA 192.3B – Sonstige Fahrzeuge – wurde daher mit der Erarbeitung bzw. Überprüfung der Norm beider Fahrzeuge beauftragt und hatte hierzu eine Ad hoc-Gruppe gegründet.

Um die sehr unterschiedlichen Positionen und Meinungen zu einem Fahrzeug für logistische Aufgaben bei der Feuerwehr „unter einen Hut“ zu bringen, hat sich der AA 192.3B letztendlich entschieden, zwei Normen zu erstellen. Einen Teil 21 für einen GW-L1 rein für logistische Aufgaben und einen Teil 22 für einen GW-L2 als Fahrzeug für Wasserförderaufgaben und für logistische Aufgaben auch abseits der befestigten Wege.

In den letzten Monaten wurden die Norm-Entwürfe erarbeitet, die demnächst veröffentlicht und der interessierten Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt werden. Diese Norm-Entwürfe werden nachfolgend in Auszügen vorgestellt und durch Beispiele und Erklärungen ergänzt. Da die beabsichtigten Normen von den Norm-Entwürfen abweichen können, ist die Anwendung dieser Entwürfe besonders zu vereinbaren.

Es wurden zunächst Einsatz-Szenarien entworfen, die eine Grundanforderung an diese Fahrzeuge speziell für den täglichen Einsatz, aber auch im Katastrophenfall festlegen. Da eine Norm nur Mindestanforderungen festlegt, hat man sich nach langer Diskussion entschieden, beide Basisversionen sehr flexibel zu gestalten, um sie den örtlichen Gegebenheiten optimal anpassen zu können. Die Basisanforderungen sind dabei für alle Fahrzeuge gleich, so dass grundsätzliche taktische Anforderungen und gewisse Sicherheitsstandards für alle Fahrzeuge bindend sind.

Änderungswünsche zum Schlauchwagen nach DIN 14565
Die heute weit verbreitete Bauweise des Schlauchwagens mit Pritsche und Plane wurde in großen Stückzahlen vom Bund/Katastrophenschutz beschafft und den Feuerwehren zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich scheint dieses Fahrzeugkonzept bei den Feuerwehren sehr beliebt zu sein, da es neben der eigentlichen Aufgabe des schnellen Schlauchverlegens auch noch andere Transportaufgaben ermöglicht.

Die Kritik bzw. der Wunsch der Anwender zur Optimierung im Einsatz bezieht sich daher häufig auf drei Punkte:

  1. Erstens sollte eine Staffel anstelle eines Trupps mitfahren können, um z. B. die TS in Stellung bringen zu können.
  2. Zweitens wäre eine Ladebordwand wünschenswert, um das Fahrzeug an der Einsatzstelle auch für andere Transportaufgaben nutzbar zu machen und die das Be- und Entladen der schweren Schlauchkassetten erleichtert. Einige Feuerwehren haben diese Fahrzeuge daher mit Ladebordwand nachrüsten lassen, auch auf die Gefahr hin, dass der Betrieb als Schlauchverleger dadurch eingeschränkt wird.
  3. Drittens sollte die Technik des Schlauchpackens optimiert werden, denn bei vielen Feuerwehren kommt es zu großen Problemen beim Aufpacken der Schläuche nach dem Einsatz.

Logistische Systeme bei den Feuerwehren
Für viele kleine und große Feuerwehren sind Gitterboxen, Paletten zum Transport von Sondergeräten oder Rollcontainer im Europaletten-Maß von 1200 mm x 800 mm heute eine selbstverständliche Einrichtung, um die vielfältigen logistischen Aufgaben zu bewältigen. Neu erbaute Feuerwachen, Feuerwehrhäuser, Materiallager, Flurfördergeräte und Transportfahrzeuge sind zum Teil darauf abgestimmt.

Viele Feuerwehren verwenden LKW mit Ladebordwand, Kastenwagen mit Auffahrrampen oder Anhänger für den Transport an die Einsatzstelle. Was heute bei unzähligen Speditionen europaweit Standard ist, hat auch bei deutschen Feuerwehren seine Verwendung gefunden.

Die Ad hoc-Gruppe kam zu der Überzeugung, dass die Zusammenführung des SW und des GW-L zwingend ein Allradfahrzeug voraussetzt. Es sollten unterschiedliche Ausrüstungs- und Materialmodule auf jeden Fall auch in besonderen Geländesituationen transportiert werden können. Gitterboxen, Paletten und Rollcontainer bilden die Grundlage der heutigen Logistik bei Feuerwehren. Das Fahrzeug darf daher nicht ein neues Logistikkonzept „erzeugen“, sondern es muss sich der vorhandenen Infrastruktur anpassen können und trotzdem genügend Spielraum für weitere Anwendungen in der Zukunft zulassen.

Daher wurden zunächst nachfolgende Einsatzbereiche definiert:

A. Wasserversorgung über lange Schlauchstrecken

  • ca. 2000 m B-Druckschlauch, während der Fahrt zu verlegen,
  • zwei Tragkraftspritzen oder Pumpenaggregate mit Zubehör und Schlauchbrücken
  • alternativ muss eine Wasserversorgung durch A-Druckschläuche und neue Pumpentechnologie transportierbar sein.

B. Wassertransport bei Waldbränden oder Trinkwasserversorgung

  • Faltbehälter mit mindestens 3.000 Liter Wasser auf der Pritsche verzurrt in Verbindung mit einer Tragkraftspritze mit Zubehör und Schlauchmaterial.

C. Ausrüstungs- und Materialtransport im unwegsamen Gelände (z. B. bei Flugzeugabstürzen oder Eisenbahnunfällen auf freiem Feld oder in Waldgebieten)

  • Geräte auf Rollcontainer oder Paletten verstaut oder lose aus Feuerwehrfahrzeugen umgeladen.

D. Einsatz bei Sturmschäden und Unwetter

  • Durch eine Staffelbesatzung und entsprechende Rollcontainer (Beleuchtung, Tauchpumpen, usw.) soll das Fahrzeug als selbstständige Einheit zur Ergänzung zu den Löschfahrzeugen einsetzbar sein.

E. Nachschub bei Großbränden oder Großschadenslagen

  • Schaummittel in Palettenbehältern, Wasserwerfer auf Lafetten, Kraftstoff in Kanistern usw., die mittels Gabelstapler oder Palettenhubwagen oder anderer geeigneter Flurförderfahrzeuge an der Einsatzstelle verteilt werden können.

Daraufhin wurden die Anforderungen in der Norm für einen GW-L, der auch als Schlauchwagen eingesetzt werden soll, wie folgt festgelegt:

  • Fahrgestell der Klasse M nach DIN EN 1846-2, mit einer charakteristischen Masse von 14.000 kg, Allradantrieb, Sperren in allen Differentialen und Single-Bereifung mit gleicher Spur von Vorder- und Hinterachse. Ein Automatikgetriebe wird empfohlen. Das Hochziehen des Auspuffs über Dach wird empfohlen und eine kurzfristige Wasserdurchfahrt bis 800 mm Höhe muss möglich sein.
  • Für die Besatzung wird eine serienmäßige 4-türige Staffelkabine (1+5) vorgeschrieben.
  • Die Anhängekupplung muss wie beim Rüstwagen bzw. wie beim alten Schlauchwagen auch mindestens entsprechend Fahrzeug-Gesamtmasse ausgelegt sein.
  • Die nutzbare Pritschenlänge wird mit 3.250 mm, die nutzbare Innenbreite mit 2.440 mm und die Bordwandhöhen mit mindestens 750 mm angegeben und es muss eine Plane mit Spriegel vorhanden sein. Klappbare Bordwände werden nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfohlen.
  • Auf der Pritsche müssen acht Gitterboxen, Rollcontainer oder Europaletten mit dem Grundmaß 1200 mm x 800 mm sicher gelagert und transportiert werden können.
  • Als Sonderwunsch können Bordwände im abgeklappten Zustand Auftrittstufen haben, um Geräte seitlich entnehmen zu können.
  • Der Pritschenboden muss staplertauglich sein. Mindestens sechs Zurrösen mit definierter Mindestzuglast müssen im Boden eingelassen sein.
  • Zwischen Kabine und Pritsche muss ein Gerätekasten für die ständig mitgeführte Ausrüstung montiert sein.
  • Die maximale Länge des Fahrzeugs darf 8.000 mm, die maximale Breite 2.550 mm und die maximale Höhe 3.300 mm dürfen nicht überschritten werden.
  • Die Mindestnutzlast (auch bei ungünstigster Konfiguration) wird mit 4000 kg angegeben.
  • Die Ladebordwand muss über die ganze Aufbaubreite reichen und eine Höhe von mindestens 1.700 mm haben. Als Nutzlast wird mindestens 1.500 kg vorgeschrieben. Um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, wird vorgeschrieben, dass die Ladebordwand auf halber Höhe teilbar ist. Dadurch soll ein uneingeschränkter Betrieb beim Schlauchauslegen (im abgeklappten Zustand) sichergestellt werden können.
  • Die Plane muss auf Wunsch durch eine Person schnell geöffnet und verschlossen werden können. Es wird empfohlen, die Seitenbahnen z. B. über Klapprahmen oder als selbstaufrollende Bahn zu öffnen, um in Verbindung mit den Bordwandauftritten, einzelne Ausrüstungsteile schnell und sicher entnehmen zu können.
  • Das Planendach soll lichtdurchlässig sein und für Nachteinsätze muss die Ausleuchtung der Ladefläche der Ladebordwand und der Bereich hinter dem Fahrzeug bis ca. 30 m Abstand sichergestellt werden können.
  • Um das Fahrzeug unabhängig von der variablen Beladung immer und uneingeschränkt einsetzen zu können, wird eine Basisausrüstung vorgesehen, die in einem Geräteaufbau zwischen Kabine und Pritsche gelagert werden soll. Dabei ist die Grundbeladung sehr gering gehalten, um Kosten und Gewicht zu sparen. Dadurch lässt sich ein preiswertes Fahrzeug darstellen.
  • Durch Zusatzbeladungen kann das Fahrzeug den unterschiedlichen Aufgaben dann individuell angepasst werden. Beispiele von Zusatzbeladungen sind in Tabelle 2 als Vorschlag aufgeführt.
    Somit kann das Fahrzeug einerseits auch ohne Beladung auf der Pritsche für selbstständige Arbeiten verwendet werden und ergänzt andererseits die Beladung auf der Pritsche bei bestimmten Anwendungen des Fahrzeugs. Ausrüstungsteile können so nicht „vergessen“ werden und die Entnahme häufig benötigter Ausrüstung ist schnell und sicher gewährleistet. Diese Lösung hat sich bei den bisherigen SW des Bundes sehr bewährt und der Preis für den zusätzlichen Gerätekasten ist im Verhältnis zum Nutzen und der gewonnenen Sicherheit bei der Entnahme der Geräte als sehr gering anzusehen.

Einen GW-L2 für den „extremen“ Einsatz und als Wasserversorgungsfahrzeug benötigen nicht alle Feuerwehren. So entstand eine zweite Version eines Logistikfahrzeugs.
Die Anforderungen an den GW-L1 sind wesentlich geringer:

  • Straßenantrieb,
  • nur 2000 kg Nutzlast,
  • Fläche für mindestens sechs Europaletten,
  • Rollcontainer oder Gitterboxen,
  • Standardkabine für eine Besatzung (1/1),
  • Staffelkabine nur als Sonderwunsch,
  • Traglast der Ladebordwand mindestens 750 kg,
  • einfache Pritsche mit einer Mindestlänge von 3.650 mm und Bordwandhöhen ab 400 mm,
  • auf Wunsch ein fester Koffer.

Die Außenmasse sind wie beim GW-L2: Länge 8.000 mm x Breite 2.550 mm x Höhe 3.300 mm und die charakteristische Masse wird mit 10.000 kg angegeben.
Daraus lassen sich nun sehr unterschiedliche Fahrzeuge gestalten, die ein „breites Spektrum“ abdecken können.

So könnte man sich als „kleinsten gemeinsamen Nenner“ vorstellen:
Ein Fahrgestell mit ca. 6000 kg Gesamtgewicht einer Alu-Ladebordwand mit 750 kg Nutzlast, einer Alupritsche mit Plane/Spriegel und den Grundmassen 3650 mm x 2200 mm und einer Nutzlast von ca. 2400 kg.

Eine kostengünstige „mittelgroße Lösung“ könnte sein:
Ein Fahrgestell der 8- bis 9-t-Klasse mit einer Pritschenlängen von ca. 4.100 bis 5.000 mm und einer Breite von 2.550 mm. Als Aufbau wird ein geschlossener Koffer mit einer Türe rechts vorne verwendet, wie er für Möbeltransportfahrzeuge in großen Stückzahlen gefertigt wird.

Der „Renner unter den GW-L1“ könnte werden:
Als Fahrgestell findet ein Serienchassis der 8- bis 10-t-Klasse mit Doppelkabine (diese haben heute alle Hersteller sehr preisgünstig im Programm) mit einer Pritschenlänge von ca. 3.800 bis 4.500 mm und einer Gesamtbreite von 2.550 mm. Als Aufbau findet eine Pritsche mit Spriegel und Planenaufbau Verwendung. Die ständig mitgeführte Ausrüstung findet in Unterbaukästen Platz. Die Ausrüstung auf der Pritsche wird mittels 1-Tonner Ladebordwand verlastet.

Als „Maxiversion“ könnte sich darstellen lassen:
Ein Chassis der 10-t-Klasse (oder schwerer) mit serienmäßiger Einfachkabine. Die Gesamtlänge von 8.000 mm lässt eine Laderaumlänge bis ca. 6.100 mm zu. Dabei lassen sich bis zu 15 (!) Europaletten bzw. Rollcontainer verlasten. Der begehbare und isolierte Kofferaufbau mit Fenster in Seitenwand und Türe vorne rechts ist mit Klimaanlage und Zusatzheizung für den Standbetrieb ausgestattet. Unterbaukästen für erweiterte Zusatzbeladung, ein Lichtmast und fest eingebauter Stromerzeuger ergänzen die Ausstattung des Fahrzeugs, das kurzfristig als ELW 2, Atemschutzversorgungsfahrzeug, Betreuungsfahrzeug usw. an der Einsatzstelle nutzbar gemacht werden kann.

Bemerkungen zur technischen Ausstattung
Zur technischen Ausstattung müssen noch ein paar Bemerkungen gemacht werden, um die Überlegungen der Ad hoc-Gruppe besser verstehen zu können.
Einige Festlegungen zum Einsatz im Gelände erscheinen als zwingend notwendig. Die Auslegung des Fahrzeugs als geländegängige Version der Kategorie 3 nach DIN EN1846-2 ist als zu teuer und zu aufwendig anzusehen. Diese Forderungen werden zum Teil nicht mal mehr bei Fahrzeugen der Armee angesetzt und Fahrzeuge dieser Art sind serienmäßig kaum noch zu erhalten. Daher wurde der Weg gewählt, das Fahrzeug als Kategorie 2 – geländefähig – einzustufen, aber einige Anforderungen bezüglich Wasserdurchfahrtstauglichkeit (nicht zu verwechseln mit Wattiefe) und Geländetauglichkeit zu verschärfen. Als Grundlage wurde das Fahrgestell gewählt, das die Hersteller für die Produktion von Löschfahrzeugen und Rüstwagen verwenden. Modifikationen wie Single-Bereifung oder Automatikgetriebe sind durch alle einschlägigen Hersteller serienmäßig lieferbar. So ist ein vergleichsweise preiswertes wie leistungsfähiges Fahrgestell realisierbar.
Eine Doppelkabine ist in dieser Fahrzeugklasse heute ebenfalls ab Band von allen Herstellern lieferbar und führt zu vertretbaren Kosten im Verhältnis zum Nutzen, denn eine aufwändige und kostenintensive Kabinenverlängerung wie bei Löschfahrzeugen üblich, ist dadurch nicht erforderlich. Eine Gruppenbesatzung wurde auch aus taktischen Gründen für dieses Fahrzeug als nicht notwendig erachtet.

  • Soll das Fahrzeug als Schlauchverleger fungieren, bindet der Betrieb der Tragkraftspritzen und das Verlegen und Sichern der Schlauchbrücken einiges Personal, das sinnvollerweise auf dem Fahrzeug mitfährt, während des Verlegens der Schläuche. Auch bei der Verwendung als reines Transportfahrzeug für Sondergeräte oder Verbrauchsmaterial an Grosseinsatzstellen ist es sicher günstig, genügend Personal mit zu führen, um die Verteilung an der Einsatztelle sicherzustellen. Denn die Löschfahrzeuge haben erfahrungsgemäss ihre Position als erstes eingenommen und die Versorgungsfahrzeuge stehen meist weiter entfernt. Das Heranführen von zusätzlicher Ausrüstung, Schaummittel oder Kraftstoff vom Versorgungsfahrzeug zu den eingesetzten Löschfahrzeugen erfordert meist zusätzliches Personal.
  • Soll das Fahrzeug als selbstständige Einheit im Unwettereinsatz oder bei Überschwemmungen eingesetzt werden, ist eine ausreichende Besatzung sowieso unumgänglich. Daraus folgt, dass eine Staffelkabine dringend als Mindestbesatzung vorgeschrieben werden muss.

Versuche mit Dekon-P-Fahrzeugen im Rangierbetrieb, bei aufgeklappter Ladebordwand, haben gezeigt, dass das Ende bis 1.200 mm über die Fahrzeugkontur ausschert. Durch die relativ scharfkantige und ungesicherte Auffahrkante der Ladebordwand entsteht eine große Gefahr für Verkehrsteilnehmer wie Bediener. Dies kann im Sinne der Betriebssicherheit nicht hingenommen werden.

Teilbare Ladebordwände sind heute bei allen bekannten Herstellern serienmäßig möglich. Der Mehrpreis wurde in den meisten Fällen mit weit unter 800,00 Euro angegeben. Der Nutzen und vor allem die Betriebssicherheit, im Rangier- und Fahrbetrieb insbesondere beim Schlauchverlegen wird als sehr hoch eingeschätzt. Aus diesem Grund soll diese Einrichtung beim GW-L2 verpflichtend vorgeschrieben werden, wenn dieser als Schlauchverleger eingesetzt werden soll.

Schlussbemerkungen
Eine Norm kann nur die Mindestanforderungen definieren. Sie sollte aber auch genügend Spielraum lassen, zur Anpassung an die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Anwender. Eine Norm, die fast alle Varianten zulässt, verfehlt ihren Zweck, denn sie unterstützt nicht einen wirtschaftlichen und damit kostengünstigen Bau von Fahrzeugen. Auch die Taktik muss berücksichtigt werden. Fahrzeuge, die in ihrer Nutzung zu unterschiedlich sind, können nicht durch ein „Einheitsfahrzeug“ ersetzt werden.
Einerseits sollten alle GW-L für den seltenen Extremfall einsetzbar sein, andererseits ist bei großen Feuerwehren, die bereits einige dieser Fahrzeuge verwenden, nicht erforderlich, dass alle Fahrzeuge über eine „maximale“ Ausstattung verfügen, wenn sie im täglichen Einsatz nur bestimmte Funktionen übernehmen. Das heißt, es müssen nicht alle Fahrzeuge über Staffelkabine, Allradantrieb oder Gerätekoffer verfügen.

Sicher sind auch Fahrzeuge mit festem Koffer anstelle mit Plane/Spriegel für bestimmte Aufgaben im Bereich Atemschutz, Betreuung usw. zweckmäßiger. Ein Allradantrieb ist in diesem Fall nicht immer erforderlich.

Es ist sicher sinnvoll, das zugelassene Spektrum dieser Fahrzeugnorm möglichst weit zu fassen. Das heißt, es werden sehr unterschiedliche Fahrzeuge entstehen, deren Mindesttransportvolumen, Nutzlast und sicherheitsrelevanten Anforderungen aber alle auf einem gleichen Stand sein sollen.

Thomas Zawadke,
Federführender der Ad hoc-Gruppe „GW-Logistik“
im DIN-FNFW AA 192.3B

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