EU-Katastrophenschutzreserve ohne Bundesrat

2024_04

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Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme gegen das Vorhaben der EU-Kommission, eine europäische Katastrophenschutzreserve zur Hilfe nach Naturkatastrophen aufzubauen, ausgesprochen.

Feldlazarett mit Ausrüstung (PantherMedia|spopov)

Operative Kompetenzen der EU bedeuten laut Bundesrat einen Paradigmenwechsel, der weder sachdienlich sei, noch eine Grundlage in europäischen Verträgen finde

Unterstützung durch EU

Die Naturkatastrophen innerhalb der EU seien im höchsten Maße bedauerlich. Allerdings stellen sie keinen Grund für eine Abkehr vom bisherigen Gemeinschaftsverfahren dar, wonach die jeweilig betreffenden EU-Mitgliedsstaaten primär selbst verantwortlich sind.

Untersuchungen hätten das bisherige Verfahren mehrfach als positiv bewertet. Bis zuletzt sah die Sprachregelung der EU-Kommission eine behutsame Weiterentwicklung, jedoch keine Neuausrichtung vor. Der Artikel 196 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU stünde dem Vorschlag entgegen, wie der Bundesrat mitteilte. Demnach dürfen EU-Mitgliedstaaten nur unterstützen.

Volle Kontrolle durch EU-Kommission

Die Häufung verheerender Katastrophen in den vergangenen Jahren hätte zu den neuen Plänen geführt. Das europäische Katastrophenschutzverfahren sei an seine Grenzen gekommen. Die rescEU-Teams sollen mit Löschflugzeugen, Pumpen, Feldlazaretten, medizinischen Notfallteams sowie Material ausgestattet werden. Sie sollen dabei unter der vollständigen operativen Kontrolle der EU stehen.

EU-Förderung von Prävention

Bei den bereits existierenden nationalen Einheiten sieht die EU-Kommission ebenfalls Neuerungen vor. Brüssel soll die Einheiten in Zukunft direkt anfordern können. Bisher war der Einsatz freiwillig. Die finanzielle Unterstützung für andere politische Bereiche möchte die EU zukünftig an die Stärkung des Katastrophenschutzes – einschließlich der Prävention – knüpfen.

Mitgliedstaaten, die in Prävention und Vorbereitung tätig werden, will die EU-Kommission bei der Mittelvergabe aus den Fonds berücksichtigen.

Seine Stellungnahme vom 02. März 2018 hat der Bundesrat direkt an die Kommission übermittelt.

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