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Unbedingt Rauchmelder installieren

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Gleich zwei Wohnungsbrände mit schwerverletzten Personen haben Berlin binnen kurzer Zeit schwer erschüttert. Die Berliner Feuerwehr und die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ appellieren an die Eigentümer in Berlin, Wohngebäude noch vor Ablauf der Übergangsfrist mit Rauchmeldern auszustatten und geben Tipps für das Verhalten im Brandfall.

Rauchmelder (Foto: FW Oer-Erkenschwick)

Bei einem Wohnhausbrand in Köpenick sind am Donnerstagabend vier Personen verletzt worden. Ein Bewohner der brennenden Wohnung sprang noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr aus dem Fenster und verletzte sich dabei schwer. Drei weitere Personen wurden ebenfalls verletzt. Bereits am Donnerstagmorgen war bei einem Wohnungsbrand in Prenzlauer Berg auch eine Frau aus dem Fenster gesprungen. Die Mieterin liegt mit schwersten Verbrennungen, einer Rauchgasvergiftung und Knochenbrüchen im Krankenhaus.

¨Frieder Kircher, Leitender Branddirektor bei der Berliner Feuerwehr und Vorsitzender des Fachausschusses für Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung bei DFV und vfdb, gibt anlässlich der dramatischen aktuellen Fälle wichtige Hinweise: „Rauchmelder warnen Bewohner bei einem Wohnungsbrand rechtzeitig vor der Gefahr, so dass sie frühzeitig die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 rufen und sich selbst retten können. Ist der Fluchtweg dennoch versperrt, sollte man sich am Fenster bemerkbar machen und auf die Feuerwehr warten, keinesfalls aus dem Fenster springen. Da man im Ernstfall schnell in Panik gerät, hilft es, darauf vorbereitet und informiert zu sein, wie man sich bei einem Brand verhält und dies am besten mit der Familie zu üben.“

Rauchmelder retten Leben – und sind seit 2017 gesetzlich vorgeschrieben

Als letztes Bundesland hat Berlin die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten ab 2017 und für Bestandsbauten mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2020 eingeführt. Anlässlich der aktuellen Brandfälle in Berlin rät Claudia Groetschel, Sprecherin der Initiative „Rauchmelder retten Leben“, den Eigentümern sämtlicher Wohnungen und Wohnhäuser nicht das Ende der Übergangsfrist für bestehende Wohngebäude abzuwarten, sondern Häuser und Wohnungen so schnell wie möglich mit lebensrettenden Rauchmeldern auszustatten. Die Pflicht gilt gleichermaßen für vermietete als auch für vom Eigentümer selbst genutzte Häuser und Wohnungen.

Rauchmelder retten nachweislich Leben

„In Deutschland sterben jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent sind nicht Opfer der Flammen, sie ersticken an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten diese Menschen warnen können“, ist Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. überzeugt. Dass Rauchmelder tatsächlich Leben retten, belegen Erhebungen der Bundesländer, in denen bereits seit längerer Zeit Rauchmelderpflicht herrscht. So verzeichneten beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und das Saarland nach Einführung der Rauchmelderpflicht einen Rückgang der Brandtoten von über 80 Prozent. In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz waren es rund 75 Prozent.

Der Eigentümer ist für die Installation zuständig

In Berlin müssen Rauchmelder in bestehenden Wohnungen und Wohnhäusern bis Ende 2020 in allen Aufenthaltsräumen, außer Küche und Bad, sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, installiert werden. Verantwortlich für die Installation der Rauchmelder ist der Eigentümer.

Forum Brandrauchprävention e.V.

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