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Das müssen Sie bei Unfällen im Eis tun

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Gerade Kinder lassen sich von glitzernden Eisflächen auf Flüssen und Seen locken. Doch dünnes Eis birgt eine große Gefahr. Was aber tun, wenn etwas passiert ist? Der Deutsche Feuerwehrverband gibt Tipps zum richtigen Verhalten.

(Foto: Ramessos) Schlittschuhlauf im Markelfinger Winkel

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) warnt vor dem Betreten nicht freigegebener Eisflächen: „Trotz der aktuellen Minusgrade sind viele Eisflächen zu dünn; es droht Einbruch“, erklärt DFV-Vizepräsident Hermann Schreck. Auch der vielfach in Deutschland herrschende Frost der vergangenen Tage garantiert nicht, dass die Eisdecke auf Seen oder Flüssen tragfähig ist. Besonders Kinder lassen sich vom glitzernden Eis zu unvorsichtigem Verhalten verleiten. „Betreten Sie nur freigegebene Eisflächen!“, mahnt Schreck. Für die Freigabe sind die örtlichen Behörden zuständig.

Für den sicheren Ausflug sollten einige Tipps der Feuerwehren beachtet werden:

  • Nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst. Kindern müssen die Gefahren erklärt werden.
  • Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis – bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe leisten kann.
  • Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten. Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen, zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige Bewegungen).
  • Rufen Sie im Unglücksfall sofort über den Notruf 112 Hilfe oder organisieren Sie, dass jemand einen Notruf absetzt! Vor allem bei unübersichtlichem Gelände kann ein Einweiser an einer verabredeten Stelle die Anfahrt der Rettungskräfte erleichtern.
  • Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr!

„Innerhalb weniger Minuten in rund vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter“, erläutert Schreck. Der Feuerwehrverband gibt folgende Tipps zum Verhalten im Unglücksfall:

  • Wer einbricht, sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
  • Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste/Rettungsring), nicht zu weit hinaus wagen.
  • Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.
  • Gerettete in warme Decken (Rettungsdecke) oder Jacken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.
  • Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen.

DFV

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