Schutz des Trinkwassers
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Bei der Entnahme von Löschwasser aus dem Trinkwassernetz sind einige Regeln zu beachten, um die Löschwasserversorgung sicherzustellen.
Bei Einsätzen und Übungen der Feuerwehr mit Entnahme des notwendigen Löschmittel – Wasser aus dem Trinkwasserversorgungsnetz – kommt es hin und wieder zu Verschmutzung und Rohrschäden.
Trinkwasserbeeinträchtigung und Trinkwasserversorgungsausfall bedeutet auch immer Gesundheitsrisiko und Gefährdungspotenzial für die betroffene Bevölkerung. Auch hat dann die Feuerwehr nicht mehr das Löschmittel Wasser in (fast) immer unerschöpflicher Menge vor Ort zur Verfügung.
Die Sicherstellung des Trinkwassers für die Bevölkerung ist die vordringliche Aufgabe der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Eine Störung oder gar ein Ausfall ist immer mit einer Gesundheitsgefährdung für die betroffenen Menschen und Tiere und zum Teil auch erhöhter Brandgefährdung/-ausbreitung, z. B. bei automatischen Löschanlagen, gegeben.
Die in den Trinkwassernetzen eingebauten Hydranten sind Bestandteil der Trinkwasserversorgung und dienen zur Unterhaltung und dem Betrieb.
Darüber hinaus können diese zur Löschwasserentnahme durch die Feuerwehr, wenn entsprechende Vereinbarungen zwischen den Beteiligten getroffen wurden, genutzt werden.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Zurverfügungstellung der Löschmittel (hier das Löschmittel Wasser) die Aufgabe des Trägers der Feuerwehr, also der Gemeinde, ist und nicht automatisch dem Wasserversorgungsunternehmen obliegen.
Um die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser und den Schutz des Trinkwassers sicherzustellen, sind umfangreiche gesetzliche Grundlagen und allgemein anerkannte Regeln der Technik (Normen und Arbeitsblätter) geschaffen worden.
In Deutschland übernimmt der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. – technisch-wissenschaflticher Verein seit 1859) die Aufgabe als „Regelsetzer“ für die Gas- und Wasserversorgung. Diese Regelwerke gelten im juristischen Sinn als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ (a.a.R.d.T.) und deren Einhaltung erheben den Vermutungsanspruch des „gesetzkonformen bzw. richtigen Handelns“, schützt also hier vor möglicher Strafverfolgung bzw. Bestrafung.
Diese Regelungen gelten selbstverständlich auch für die Feuerwehr, wenn sie Löschmittel aus der Trinkwasserversorgungsleitung entnimmt. Wenn das Trinkwassernetz zur Löschwasserentnahme genutzt wird, beginnt für die Feuerwehr der Schutz des Trinkwassers beim richtigen Setzen des Standrohres. Ein sehr häufig gemachter Fehler hierbei ist, dass der Hydrant bei geschlossenen Abgangsventilen geöffnet wird und somit der unvermeidbare Schmutz im leeren Hydrant nicht gleich ausgespült wird.
Die beim „Hereinschiessen“ des Wasers komprimierte Luft entspannt sich wieder und drückt das Wasser, das jetzt möglichen „Dreck“ aufgenommen hat, dieses ist z.B. verstärkt bei den Unterflurhydranten, in das Trinkwassernetz. Zur Nutzung der Hydranten hat der DVGW ebenfalls a.a.R.d.T. erarbeitet, die inzwischen in die Fw DV 1 eingeflossen sind. Auch ist zu sehen, dass die Standrohre auf Schlauchhaspeln ohne an den Stutzen aufgesetzte Verschlüsse transportiert werden. Eine Verkeimung des Trinkwassers ist die Folge. Zumal in Deutschland eine hervorragende Wasserqualität durch intensive Bewirtschaftung und Pflege sowie bei der Wassergewinnung die hygienische Unbedenklichkeit des Trinkwassers gegeben ist und kein Desinfektionsmittel aus lebensmittelrechtlichen Gründen zugesetzt wird bzw. darf. Eine unmittelbare Verbindung zwischen trinkwasser- und nichttrinkwasserführenden bzw. beinhaltenden Systemen ist nicht zulässig und unter allen Umständen aus hygienischer Begründung zu vermeiden.
Häufig wird bei größerem Wasserbedarf bzw. größeren Einsätzen oder auch zur Redundanz (Sicherstellung von Reserven) hiergegen verstoßen, wenn zugleich die Systeme direkt, dieses ist auch gegeben auch unter Zwischenschaltung von Feuerlöschkreiselpumpen, verbunden sind. Hierdurch sind in der Vergangenheit schon Trinkwassernetze verunreinigt worden. Weitere große Verunreinigungen sind beispielsweise durch die nicht strikte Trennung (mittelbare Verbindung) bei der Entnahme vom Trinkwasserversorgungsnetz. Und gleichzeitiger Nutzung von Nichttrinkwassersystemen und/oder offenen Gewässern.
Eine mittelbare Verbindung ist mittels „freiem Auslauf“, kann auch als freier Einlauf bezeichnet werden bzw. sein, gegeben. Auch beim Löscheinsatz mit dem Druckschaumzumischverfahren und Pumpenvormischung entsteht die Trinkwasserkontamination. Dieses Verfahren darf nur mittels mittelbarer Verbindung zum Trinkwasernetz angewendet werden.
Bei dem bisher üblichen Schaumeinsatz, z.B. nach dem Verteiler mit Injektorzumischung und unter der Nutzung des im Druckabgang befindlichen Rückflussverhinderers im Niederschraubventil hatte dieser Fehler, obwohl nach den Trinkwasserregularien nicht zulässig, bisher keine Auswirkung zu einer Trinkwasserkontamination.
Eine Wasserentnahme, bei dem die Feuerlöschkreiselpumpen auf Automatik betrieben werden, ist aus Trinkwasserversorgungsgründen ebenfalls nicht zulässig. Das Regelwerk verlangt immer einen entsprechenden Überdruck im Trinkwasserleitungsnetz, damit das Rohrnetz keinen Schaden nimmt und keine Druckschläge auftreten. Hierzu ist ein Sammelstück, ausgerüstet mit Vakuumbrecher, hilfreich; wenn z.B. die Wassersäule abreißt, wird nicht nur das Trinkwassernetz nicht so stark belastet, sondern gleichzeitig wird hierdurch auch die Pumpe vor Kavisationsschäden geschützt.
Dieser Überdruck wird zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene gebraucht. Durch Überbelastung und mit weiteren Aufgaben betraut, ist der Maschinist meist nicht in der Lage, die Pumpe manuell zu fahren und wie in der Betriebsanweisung von den Herstellern vorgegeben, auf einen Resteingangsdruck von 1,5 bar (Pü) auszusteuern. Druckschläge mit positiven und negativen Ausschlägen entstehen in der Regel auch durch Betätigung von schnell schließenden bzw. schnell öffnenden Armaturen, Kugelabsperrarmaturen und im Löschfahrzeug eingebaute Magnetventile.
Nähere Informationen bietet die Broschüre „Die Auswirkungen des Wasserdruckes“ von Faulstich/Jollet.
Rohrbrüche bei Feuerwehrnutzung sind hinlänglich bekannt und können gemäß Strafgesetzbuch auch bei Fahrlässigkeit geahndet werden. (Aufstellung von Vorkommnissen, s. Liste).
Das Füllen von Behältern oder Tanks auch Güllewagen als Löschwassertransporter benutzt ohne freien Einlauf ist ein häufig zu beobachtender Verstoß (Güllewagen mit freiem Einlauf) und auch als Quelle für Trinkwasserverunreinigung bekannt. Ferner wurde festgestellt, dass die Tanklöschfahrzeuge derzeit ohne den nach der Trinkwasserversorgung vorgeschriebenen „freien Einlauf“ konzipiert sind. Bis in die 1960er Jahre waren die Tanklöschfahrzeuge für die Nutzung bzw. Füllung am Trinkwassernetz mit „freien Einlauf“ hergestellt. Derzeit ist die Verbindung mit dem Trinkwassernetz gemäß Trinkwasserverordnung eine Ordnungswidrigkeit und bei einem Hygieneschaden eine Straftat. Jeder Wassertank für Nichttrinkwasser, also auch ein Löschwassertank, muss einen unverschließbaren Überlauf für den höchsten Wasserstand, auch bei Versagen von Steuerungen, haben, so dass der Füllstutzen frei in 100 mm darüber einläuft und das im Tank befindliche Wasser keinesfalls mit dem Trinkwasser in Berührung kommen kann.
Um überhaupt das Löschmittel Trinkwasser weiterhin für die Feuerwehr nutzen zu können, sind kurzfristig Veränderungen bzw. Neuregelungen in den a.a.R.d.T. notwendig. Lösungsvorschläge sind in der Matrix eingefügt (Matrix). Dann wäre auch die Rechtssicherheit für die Feuerwehr gegeben. Es wird vorgeschlagen, immer am Hydrantenabgang einen Rohrtrenner (Systemtrenner) Typ BA bei Feuerwehreinsatz einzusetzen.
Nach der Sicherungseinrichtung gilt das Wasser als Nichttrinkwasser und diese Sicherungseinrichtung ist bis zur Flüssigkeitskategorie 4 ( z.B. mit Gift belastetes Nichttrinkwasser) zugelassen. Diese Konstruktion ergibt eine relativ hohe Sicherheit gegen Rückfluss und Rückdrücken von eventuell kontaminiertem Wasser. Es ist eine Mitteldruckkammer mit Entlastungsventil zwischen zwei prüfbaren Rückflußverhinderern vorhanden. Jedoch bei Vorhandensein bzw. der Möglichkeit der Flüssigkeitskategorie 5 ( Erreger übertragbarer Krankheiten) ist der „freie Einlauf“ vorgeschrieben. Dieses wird immer bei nicht untersuchten Wässern wie Teich, Fluss u.ä. angenommen.
Bei Nutzung der direkten Löschwasserentnahme mittels Rohrtrenner ist Voraussetzung, dass die Feuerwehr immer Trinkwasser bei Tankfüllung und Schlauchmaterial etc. genutzt bzw. benutzt hat. Derzeit sind handhabungspraktikable nur in DN 50 mit Storz C oder B mit ca. 50 m3/h Leistung am Markt, so dass ggf. eine Parallelschaltung notwendig ist (Foto mit Standrohr). Allerdings ist es auch unter Nutzung des Rohrtrenners nicht erlaubt, Trinkwasser- und Nichttrinkwassersysteme (hierbei ist die gleichzeitige Nutzung gemeint oder, wenn die Feuerwehr die Tanks mit Nichttrinkwasser gefüllt hat bzw. hatte, direkt miteinander zu verbinden, hier ist immer die mittelbare Verbindung notwendig.
Bei der allgemeinen Nutzung der Hydranten ist ein Rückschlagventil, ggf. auch ausgerüstet mit Rohrbelüfter, vorgeschrieben. Solche Bauteile in DN 75 mit Storz B sind bereits verfügbar und sollten als Sofortmaßnahme bei der Wasserentnahme benutzt werden.
Der DVGW hat sich bereits mit dieser Problematik befasst und es liegt eine Problemskizze hierzu vor (Problemskizze von der Sitzung am 01.03.2011). Derzeit, nach mehrjährigen Bemühungen, sind erstmals Gespräche hierzu mit dem DFV und DVGW geplant. Zur Erhaltung der Trinkwassergüte und damit die Feuerwehr weiterhin die Trinkwasserversorgungsnetze nutzen kann bzw. darf, muss die Feuerwehr ihre Ausbildung in dieser Thematik intensivieren. Dieser Artikel soll dazu dienen, hier das Bewußtsein bei den Feuerwehrkameraden/Feuerwehrkameradinnen zu wecken.
Friedrich (Friedel) Thieme,
Oberbrandmeister a.D., Ehrenortsbrandmeister der SG Gellersen, Dozent des DVGW Berufsbildungswerk Gas- und Wasserinstallateurmeister
Einsätze mit Schäden am Trinkwassernetz
Stadt/Kommune/Wasserversorger | Ereignis | Zeitraum |
Täfteringen | Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung | Brandwacht 4/2009 |
Bochum | Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung | 05.11.2006 |
Würzenbachmatte (CH) | Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr | 27.04 2003 |
Eltville | Zusammenbruch der lokalen Wasserversorgung | 03.02.2009 |
Ammertal-Schönbuchgruppe | Schäden infolge von Feuerwehreinsätzen | aus 2008 |
Aichhalden/Sulgen | Beeinträchtigungen nach Feuer | um 2007-2009 ? |
Isny im Allgäu | Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr | vor 2007 |
Limeshaim/Limbach | Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung | 05.06.2004 |
Monschau | Beeinträchtigungen nach Wasserentnahme durch die FW | seit 1980 bis heute |
Aachen | Beeinträchtigungen nach Feuer bis zu Rohrbrüchen | bekannt seit 2005 |
Ering (BY) | Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr | bis 2011 |
Celle | Rohrbrüche infoge Wasserentnahme Feuerwehr | 29.12.2011 |
Kröv/Mosel | Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung | Einsatzbericht Feuerweh-Magazin 12/2009 |
Dannenberg | Löschwasser aus Teich im Einsatz in das öffentliche TW-Netz gedrückt. | 03.06.1905 |
Gehrden | Brandeins zeitgleich Hydranten-und Teichwasser genutzt, ins TW-Netz gedrückt | 1996 |
Schöppenstedt | Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr | 1997 |
Springe | Zusammenbruch der TW-Vers. dabei TW-Netz verunreinigt | 1994 |
WBV Lüneburg Süd | Feuerwehr verwechselt Schlauchleitung bei Wasserentnahmen, TW-Netz verunreinigt | 1983 |
Bad Münder | TW-Netz mit Schaummittel und Schmutzwasser verunreinigt | 1994 |
Ammertal Schönbuchgruppe (LK Böblingen) | Schäden am Trinkwasser-Netz | 2008 |
Bayrische Staatszeitung Nr.18 | Rohrbrüche, Trink- und Löschwasserausfall, Hygienemangel | 2008 |
Reppenstedt und Dachtmissen (LK Lüneburg) | zeitgleich 3 Großfeuer, TW-Netz zusammengebrochen, Schmutzwasser eingesaugt | 01.11.1981 |
Dachtmissen | Großfeuer führt zu Schaden an Trinkwasserleitung | 01.02.1991 |
Lüneburg | Schäden infolge von Feuerwehreinsätzen | 1988 |
Gelsenkirchen | Eintrag von Nicht-Trinkwasser aus Sp.-Anlage. beim Löscheinsatz | Info BF Gelsenkirchen |
Aichhalden/Sulgen | Verunreinigtes TW-Netz, näheres nicht bekannt | |
Lüneburg | TW-Kontamination beim Löscheinsatz | 1989 |
Löwenstein | Zusammenbruch der Wasserversorgung, Trinkwasser verschmutzt | 25.07.2010 |
Annweiler-Gräfenhausen | Zusammenbruch der Wasserversorgung, Trinkwasser verschmutzt | 20.08.2004 |
Landshut | Zusam.bruch der WV =Trinkw.vers. und damit istGefährd.gegeben | 27.12.2008 |
Dietenheim | Zusammenbruch der Wasserversorgung, Trinkwasser verschmutzt | 18.04.2011 |
Leichlingen (Rheinland) | Schaummittel im Trinkwasser | 20.04.2008 |
Spenge (NRW) | Schaummittel im Trinkwasser | 09.02.12 |
Bad König | Leitungsstrangbruch bei Automatik TLF-Füllung nach Übung | 17.06.2011 |
Bad König | Folgeschaden nach Brandeinsatz am Unterflur-Hydrant | 05.08 2011 |
Bad König | Schäden an Trinkwasserhausanschlüssen nach Löschwasserentnahme | 05.08.2011 |
Quellen:
- Infektionsschutzgesetz
- Strafgesetzbuch • Brandschutzgesetze der Länder
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- Allgem. Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
- DIN 14530-1 (169, 179, 189) • Löschfahrzeuge
- DIN EN 1846-3:2008-11: Feuerwehrfahrzeuge Teil 3: Fest eingebaute Ausrüstung – Sicherheits- und Leistungsanforderungen
- DIN 1988-100: Technische Reglen für Trinkwasser-Installationen (TRWI) – Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte
- DIN EN 806 ff.: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI) – Betrieb der Anlagen
- DIN 2001-2: Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen Teil 2: nicht ortsfeste Anlagen – Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen
- DIN 2403: Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstop
- DIN EN 805: Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von Gebäuden
- DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers von Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen Durch Rückfließen
- DVGW-Arbeitsblatt W 331: Auswahl,Einbau und Betrieb von Hydranten
- DVGW-Arbeitsblatt W 400-3: Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV) Teil 3: Betrieb und Instandhaltung
- DVGW-Arbeitsblatt W 405: Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung
- DVGW-Arbeitsblatt W 408:Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen
- DVGW-Hinweis W 560: Bewertung von Chemikalien für die Klasseneinteilung nach DIN 1988 Teil 4
- Fw DV1, Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeeinsatz – AFKzV
- Ausbildungsunterlagen der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz
- Ausbildungsunterlage Schaumeinsatzkonzept – aus Internet – der Feuerwehr Bremen • Broschüre „Die Ausirkungen des Wasserdruckes“ –Faulstich/Jollet
- Feuerwehr-Magazin-Sonderheft „Brandbekämpfung mitSchaum“,Ebner-Verlag
- Unterlagen desArmaturenherstellers AWG Fittings GmbH, Giengen-Brenz
- Unterlagen des Armaturenherstellers AIRVALVE Flow Control GmbH, Soest
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Der Artikel hat mir die Bedeutung des Schutzes des Trinkwassers vor Verunreinigungen durch die Feuerwehr nähergebracht. Ich habe erfahren, dass es verschiedene Gefahrenquellen gibt, wie zum Beispiel Löschwasser, Schaummittel, Öl oder Chemikalien, die in das Grundwasser oder die Trinkwasserleitungen gelangen können. Das Thema betrifft mich, weil ich in einer Gegend wohne, die von einem Hochwasser betroffen war und wo die Feuerwehr viele Einsätze hatte. Ich habe mich immer gefragt, wie das Wasser nach so einem Ereignis wieder sauber wird und ob es gesundheitliche Risiken gibt. Nachdem ich den Artikel gelesen habe, bin ich dankbarer für die Arbeit der Feuerwehr und die Maßnahmen, die sie ergreift, um das Trinkwasser zu schützen. Ich habe gelernt, dass es spezielle Vorschriften und Techniken gibt, um das Löschwasser zurückzuhalten oder zu entsorgen und dass es regelmäßige Kontrollen und Proben gibt. Ich werde in Zukunft mehr auf den Wasserverbrauch achten und die Feuerwehr unterstützen, wenn sie Hilfe braucht.