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Worst Case: Ein Unfall im Ausland

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Gerade in den Sommermonaten steigt mit der Reiselaune auch die Zahl der Verkehrsunfälle. Laut der HUK-Coburg ereigneten sich 43 % der Auslandsschäden dabei in den Sommermonaten von Juli bis September. Die häufigsten Schäden kamen beim Ein- und Ausparken zustande – dicht gefolgt von Auffahrunfällen. Aber wie verhält man sich richtig, wenn man im Ausland in einen Unfall verwickelt ist? Auf welche Dinge sollte man auf jeden Fall achten? Dazu ist es wichtig, sich schon vorab zu informieren.

Diskussion von zwei Personen nach einem Unfall. Foto: ©Paolese – stock.adobe.com

Grüne Versicherungskarte eingepackt?

Neben dem ersten wichtigen Rat, die Ruhe zu bewahren, weist der ADAC auch auf notwendige und hilfreiche Dokumente hin: Als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung kann beispielsweise die grüne Versicherungskarte dienen. Diese wird von der eigenen Kfz-Versicherung kostenlos ausgegeben und alle relevanten Daten zu Fahrzeug und Versicherung sind darauf vermerkt. Bei einem Unfall in den EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz, Serbien, Norwegen, Island und Liechtenstein ist diese Karte mittlerweile nicht mehr erforderlich. Dennoch kann sie aber auch in diesen Ländern sehr hilfreich sein, um Missverständnissen vorzubeugen. In beispielweise Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei, Russland und Mazedonien sollte die grüne Karte allerdings auf jeden Fall im Gepäck sein.

Vorgehen, wenn ein Unfall passiert ist:

Auch bei einem Unfall im Ausland gehört es dazu, unverzüglich den Unfallort abzusichern. Auf jeden Fall sollte man dabei die gelbe Warnweste anlegen, welche mittlerweile in den meisten europäischen Ländern ohnehin Pflicht ist. Trägt man diese nicht, kann es unter Umständen sehr teuer werden.

Direkt im Anschluss muss man den Unfall – am besten mit Fotos – dokumentieren. Zu dem Zweck halten die Versicherer für ihre Kunden auch den europäischen Unfallbericht bereit. Die HUK-Coburg warnt davor, dass der Bericht in Frankreich oder den Benelux-Staaten eine ungleich größere Bedeutung habe, als etwa in Deutschland. Der Inhalt des Berichts wird dort nämlich mit der Unterschrift unwiderruflich anerkannt. Deshalb sollten Anmerkungen oder Widersprüche auf alle Fälle unter Punkt 14 vermerkt werden. Die sicherste Variante wäre dabei, bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten, dass jeder einen eigenen Bericht schreibt und unterzeichnet. Im Anschluss kann man die Kopien dann austauschen.

Bei einem Unfall gilt i. d. R. nationales Recht!

Die Deckungssummen und die Kosten, die geltend zu machen sind, können dabei erheblich niedriger sein, als in Deutschland. Aus dem Grund lohnt sich deshalb eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung auf im europäischen Ausland angemietete PKW – die sogenannte Mallorca-Police.

Auch sollte bei einem Unfall im Ausland grundsätzlich die Polizei hinzugezogen werden. Am besten lässt man sich von den Beamten dann auch eine Kopie ihres Unfallprotokolls aushändigen.

Darüber hinaus verfügt jede europäische Versicherung in jedem Mitgliedsland der Gemeinschaft über einen Repräsentanten. Durch diese ausländischen Regulierungsbeauftragten kann im Schadensfall die Regulierung von Unfallschäden in deutscher Sprache erfolgen. So kann die Abwicklung der Unfallfolgen deutlich erleichtert werden.  Des Weiteren gibt es für Kunden der Deutschen Autoversicherer einen kostenlosen Zentralruf (0800 25 02 600). Unter der Nummer kann man im Fall der Fälle dann jemanden erreichen.

„Nummer sicher“

Über ein Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung (Ausland-Schadenschutz-Versicherung) reguliert der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so, als hätte der Unfall im Inland stattgefunden. Ein von einem Dritten verursachter Schaden wird dann statt durch die gegnerische von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert.

Goslar Institut
Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern e.V.
– Eine Initiative der HUK-COBURG –

ADAC

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