Coronavirus: So können sich Einsatzkräfte schützen
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Von der Ausbreitung des Coronavirus sind auch Beschäftigte von nicht-medizinischen Hilfeleistungsunternehmen und Einsatzkräfte der (freiwilligen) Feuerwehren betroffen. Wie können Sie sich also schützen? Und wie kann die Arbeitsfähigkeit aufrecht erhalten werden? Die Feuerwehrunfallkassen (FUK) und das Robert Koch Institut (RKI) informieren.
Einsatzkräfte riskieren täglich den Kontakt mit Personen, bei denen Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht oder die bereits erkrankt sind. Dabei besteht diese Gefahr bei den verschiedensten Einsätzen, etwa im Rahmen von Erstversorgungen, technischen Rettungen oder der Amtshilfe für Polizei und Gesundheitsbehörden. Das Robert-Koch-Institut hat einen Fragebogen entwickelt, um schnell die im konkreten Einzelfall notwendigen Maßnahmen zu ermitteln.
Bei Kontakt zu einem (potentiellen) Coronavirus-Erkrankten
Ist der Kontakt zu einem Abklärungsfall, einem begründeten Verdachtsfall oder einem bestätigten Fall eingetreten, wird folgendes Vorgehen empfohlen:
- Verwendung der PSA 42, bzw. 43 oder 51 (Die konkret einzusetzende Form wird jeweils lagebedingt festgelegt) gemäß der DGUV-Information 205-014 (Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr)
- Halten Sie sich im Einsatz an das Vorgehen gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 500 (Einheiten im ABC-Einsatz) und und der DGUV-Vorschrift 49 (Feuerwehren)
- Vor, während und nach der Einsatztätigkeit die allgemeinen Hygieneregeln befolgen
- weitere Maßnahmen finden Sie zudem im Merkblatt 10-35 (Verhaltensweisen zu Influenzapandemien) der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb).
Maßnahmen, um den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten
Hilfeleistungsorganisationen und Feuerwehren gehören zur kritischen Infrastruktur. Daher sollten die Einsatzleitstellen vorsorglich handeln, um den Dienstbetrieb aufrecht erhalten zu können. Doch umfassende Quarantänemaßnahmen gefährden ihn. Wie sollte man daher also vorgehen?
Folgende Maßnahmen werden empfohlen:
- Befolgen Sie die bekannten Regeln zur Händehygiene und Hustenetikette. Halten Sie zudem den notwendigen Abstand ein
- Einsatzkräfte, die unter Erkältungssymptomen leiden, sollten dies an die Einheitsführung melden und nicht am Dienstbetrieb teilnehmen
- Zudem sollten Kontakte vermieden werden. Darunter fällt z. B., keine Besuchergruppen zu empfangen.
Darüber hinaus empfiehlt das DGUV-Papier noch umfangreiche, weitere Vorsorge. Beispielsweise die Erstellung eines Pandemieplans. Dieser sollte alle beschlossenen Maßnahmen zusammenfassen und Ansprechpartner ausweisen.
Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
Redaktion
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