Häusliche Gewalt: Berliner Feuerwehr ist vorbereitet
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Häusliche Gewalt kann Feuerwehr und Rettungsdienst jederzeit bei ihren Einsätzen begegnen. Deshalb hat sich der Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr für den Umgang mit „Gewalt in der Häuslichkeit“ kompetent gemacht. Erstmals findet sich nun in den „Medizinischen Handlungsanweisungen (SOP)“ eine entsprechende Handlungsanweisung „Umgang mit Gewalt in der Häuslichkeit“.
In der dritten, aktualisierten Neuauflage der Medizinischen Handlungsanweisungen (Standard Operating Procedures, SOP) des Rettungsdienstes der Feuerwehr Berlin findet sich eine wichtige Neuerung: Erstmals nahm man eine spezielle Handlungsanweisung auf, die den Umgang mit häuslicher Gewalt thematisiert. Auch Gewalt gegen Kinder ist darin berücksichtigt.
Berliner Feuerwehr und Runder Tisch Berlin gehen voran
Die Einsatzkräfte der Berliner Notfallrettung müssen Sicherheit gewährleisten, Verletzungen versorgen und zuhören. Betroffen sind dabei insbesondere Notfallsanitäter/innen, Rettungsassistent/innen und Notärzt/innen. Diese sollen sich bei Bedarf an eine speziell qualifizierte Notaufnahme wenden oder den Fall an eine Hotline oder andere Krisen- und Beratungseinrichtung weiterleiten.
Die Entwicklung war durch die Arbeit des Runden Tischs Berlin angeregt, an dem sich die Berliner Feuerwehr aktiv beteiligt. Der runde Tisch wurde Anfang 2019 gegründet. Er widmet sich der Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt und soll helfen, die WHO-Leitlinien für Gesundheitsversorgung und -politik im „Umgang mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt gegen Frauen“ umzusetzen. Karin Wieners (Referentin Runder Tisch) hofft, dass das Engagement der Berliner Feuerwehr Schule macht. Denn diese hat gezeigt, dass die Versorgung bei häuslicher Gewalt in die Arbeit des Rettungsdienstes integrierbar ist. „Ich wünsche mir, dass die Integration des Themas in die Einsatzpraxis unsere Mitglieder zu weiteren Aktivitäten motiviert,“ so Karin Wieners.
Sicherheit für Betroffene und Einsatzkräfte
Weil auch Kinder immer von Gewalt in ihrem Elternhaus mit betroffen sind, berücksichtigt die Handlungsanweisung sie besonders. Deshalb sind die Einsatzkräfte auch aufgefordert, die Situation der Kinder abzuklären. Sie sollten dabei auch mögliche Verletzungen abklären und die Kinder dann gegebenenfalls auch mit dem betroffenen Elternteil in eine Klinik bringen. Dr. Stefan Poloczek und der Oberärztin Susanne Drescher sind die Ärztliche Leitung der Berliner Feuerwehr. Beide sehen es als wichtiges Anliegen, bei häuslicher Gewalt Hilfe leisten zu können, Sie erklären: „Unsere Rettungskräfte müssen wissen, was sie tun können und tun dürfen.“ Deshalb soll die neue SOP Klarheit bieten und die Einsatzkräfte entlasten. „Sie soll dazu beitragen, dass die Kolleg/innen ruhig und sicher handeln können,“ heißt es weiter.
Das ist auch für ihre Patienten von entscheidender Bedeutung. Denn wie Marion Winterholler (Referentin Runder Tisch) betont, sind ist es für Betroffene ganz entscheidend, dass Rettungskräfte in einem Fall von häuslicher Gewalt genau wissen, was zu tun ist. Dabei ermöglicht es die neue SOP den Einsatzkräften, ganz konkret die weitere Versorgung anzustoßen. Sie zeigt die Wege zu kompetenten Kliniken sowie zu Beratungs- und Zufluchtseinrichtungen auf.
Häusliche Gewalt erkennen und darauf reagieren
Inhaltlich bietet die SOP für Einsätze mit häuslicher und sexualisierter Gewalt verschiedenste Hilfestellungen an. So werden beispielsweise Hinweise benannt, die auf Gewalt hinweisen könnten, darunter etwa Hämatome unterschiedlichen Alters, Gesichtsverletzungen, psychische Beschwerden und weiteres. Außerdem zeigt der Abschnitt auf, wie eine gerichtsfeste Dokumentation der Verletzungen aussieht und, wo sie durchgeführt wird. Auch eine Priorisierung der Einsatzmaßnahmen wird angeboten.
Sie finden die dritte, aktualisierte Auflage 2/2020 der Medizinischen Handlungsanleitungen (SOP) der Berliner Notfallrettung online. Die häusliche Gewalt wird dabei besonders auf den Seiten 124 und 135 thematisiert.
Berliner Feuerwehr
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