Kolonne: Wenn Einsatzfahrzeuge im Verband fahren
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Im Moment sieht man in einigen Teilen Deutschlands viele Rettungskräfte, die auf den Straßen als Kolonne unterwegs sind. Denn das Fahren im Verband ist oft die schnellste und sicherste Art, Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Geräte zu einer festgelegten Zeit an den Einsatzort zu bringen. Dabei kann ein Verband aus bis zu 30 Fahrzeugen bestehen.
Wie erkenne ich eine Kolone?
Je nach Land unterscheidet sich die Art, wie der Verband gekennzeichnet werden muss. In Italien und Norwegen müssen die Fahrzeuge z.B. spezielle Anfangs- und Schlussschilder aufweisen. In Griechenland hingegen müssen die Fahrzeuge grüne und blaue Leuchten tragen. Deutschland regelt die Kennzeichnung mit farbigen Flaggen, welche die zur Kolonne gehörenden Fahrzeuge meist an der Fahrertür kennzeichnen. Zusätzlich fahren die Fahrzeuge mit Blaulicht und manchmal gibt es auch ein Schild am letzten Fahrzeug, welches auf die Kolonne hinweist. Die Verkehrssicherung erfolgt durch die Polizei oder Verkehrssicherungsposten, welche an gefährdeten Stellen die Autofahrer/-innen mit Warnwesten und Winkerkellen auf die Situation aufmerksam machen.
Was bedeutet welche Flagge?
Die Fahrzeuge einer Kolonne sind mit farbigen Flaggen ausgestattet:
- Das erste bis vorletzte Fahrzeug haben eine blaue Fahne.
- Eine gelbe Fahne zeigt ein defektes oder beschädigtes Fahrzeug an.
- Die rote Fahne zeigt ein Fahrzeug an, von welchem eine erhöhte Gefahr ausgeht.
- Das letzte Fahrzeug hat eine grüne Fahne
Größe der Flaggen: Die Gestaltung der Beflaggung richtet sich (in den offiziellen Beladelisten der Katastrophenschutzfahrzeuge des BBL) nach den Technischen Lieferbedingungen der Bundeswehr „BW-TL 8345-0009“. Diese sieht Flaggen mit den Maßen 40×40 cm vor.
Wie verhalte ich mich richtig?
Eine Kolonne oder ein Verband wird immer als ein Fahrzeug im Straßenverkehr angesehen. Das bedeutet, dass
- alle Autos der Kolonne eine rote Ampel überqueren dürfen, sofern das erste Fahrzeug noch über Grün gefahren ist.
- auch alle Vorfahrtsregeln und Kreisverkehre von dieser Regelung betroffen sind.
- die Kolonne nur als Ganzes überholt werden darf.
- sich andere Verkehrsteilnehmer/-innen nicht einfach „dazwischenquetschen“ dürfen. Die Kolonne darf also durch vorzeitiges Einscheren nicht unterbrochen werden.
- Fahrzeuge der Kolonne auch Sonder- und Wegerechte nutzen dürfen.
- die Kolonne max. 70 km/h fahren darf, damit ältere Fahrzeuge und Lkw mithalten können.
Auto, Radfahrer/-innen oder Fußgänger/-innen als Kolonne?
Auch Radfahrer/-innen und Fußgänger/-innen können in Kolonnen unterwegs sein. Beispiele hierfür sind unter anderem die Tour de France oder der New York-Marathon. Sportliche Ereignisse oder auch Demonstrationen sind zwar die Ausnahme von der Regel, allerdings gibt es auch im normalen Alltag immer mal wieder Kolonnen, die im Straßenverkehr vorkommen können.
Radfahrer/-innen in der Kolonne
Laut StVO dürfen mehr als 15 Radfahrer/-innen einen geschlossenen Verband bilden. In der Schweiz reichen bereits zehn Personen in einer Gruppe. Ein solcher Verband genießt, wie oben beschrieben, einige Vorzüge, aber mit ein paar Einschränkungen:
- Die Radfahrer/-innen dürfen (max.) zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
- Je nach Straßensituation können aber Autofahrer/-innen faktisch nicht mehr überholen. Daher darf so eine Kolonne nur in Bereichen fahren, wo sie den übrigen Verkehr nicht übermäßig behindert.
- Sollte es jedoch nötig werden, muss der Verband in einer Reihe, mit ausreichend Platz für Überholende, fahren.
Fußgänger/-innen in der Kolonne
Normalerweise sollten auch große Gruppen von Menschen weiterhin den Fußweg benutzten. Doch z. B. Leichenzüge und Prozessionen bilden hier ebenfalls eine Ausnahme.
Diesen Kolonnen sollte, falls nötig, eine polizeiliche Begleitung gewährt werden. Darüber hinaus muss solch ein Verband nach vorne weg ein nicht blendendes weißes Licht und nach hinten ein rotes Licht oder gelbes Blinklicht mit sich führen. Sollte sich der Verband in mehrere, deutlich voneinander getrennte, Abteilungen aufspalten, muss jede Abteilung gesichert sein.
Franziska Bacherle/Feuerwehr Offenthal
Wiki-Link: de.wikipedia.org/wiki/Verband
Homepage der Feuerwehr Offenthal: www.feuerwehr-offenthal.de
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Betreff: Beim Begriff „Kolone“ ist ausführlich die fabliche Beflaggung beschrieben, mir fehlt aber die Angabe zur (? Mindest-) Größe die eine Flagge haben muss, um auch von anderen Verkehrssteilnehmern erkannt zu werden?
Bitte um Aufklärung.
Hallo Herr M,
wir haben uns ein wenig schlau gemacht. Die Beladelisten der Katastrophenschutzfahrzeuge des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beinhalten allesamt Flaggensätze nach den Technischen Lieferbedingungen der Bundeswehr „BW-TL 8345-0009“. Diese sieht Flaggen mit den Maßen 40×40 cm vor. Wir haben das entsprechend im Artikel ergänzt und die BW-TL 8345-0009 dort verlinkt.
sma