Schwerer Lkw-Unfall auf der A3
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Ein folgenschwerer Lkw-Unfall hat sich am Donnerstagmorgen auf A3 im Baustellenbereich ca. 300 m vor der Rastanlage Spessart in Fahrtrichtung Frankfurt ereignet. Bei dem Unfall kamen drei Personen ums Leben.
Am Donnerstag (9.11. 2017) gegen 04.20 Uhr geriet ein mit Kies beladener Lkw-Sattelkipper im Baustellenbereich vor der Rastanlage Spesssart aus bislang ungeklärter Ursache ins Schlingern kippte um und kam quer auf der Fahrbahn zum Liegen. Die komplette Kiesladung verteilte sich dabei auf der Fahrbahn. Ein nachfolgender mit Paketen beladener Lkw Gliederzug versuchte noch dem Lkw auszuweichen und fuhr auf diesen auf. Ein dritter folgender Sattelzug fuhr anschließend noch auf den Paket-Lkw auf. Ein Richtung Würzburg fahrender Klein-Lkw konnte dem auf die Gegenfahrbahn ragenden Paket-Lkw nicht mehr Ausweichen und fuhr ebenfalls in den Paketlaster hinein. Dabei wurde der Aufbau des Klein-Lkw erheblich beschädigt. Anschließend streifte der Klein-Lkw auch noch einen gerade auf die Autobahn auffahrenden Sattelzug.
Für den Fahrer des Kies-Lkw und einen Insassen des Paket-Lkw kam jede Hilfe zu spät, der 2. Insasse des Paketlasters verstarb im Krankenhaus. Die Fahrer des Klein-Lkw und des auffahrenden Sattelzuges wurden bei dem Unfall allem Anschein nach nur leicht verletzt. Die Feuerwehren Weibersbrunn, Waldaschaff und Bessenbach wurden um 04.25 Uhr zu dem Unfall alarmiert. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte befand sich der Fahrer des Kieslasters noch in seinem Führerhaus und wurde mit Rettungsgerät befreit.
Weiterhin begannen die Feuerwehrleute mit Wiederbelebungsmaßnahmen an den beiden verunglückten Insassen des Paket-Lkw. Sowohl der Kieslaster als auch der Paket-Lkw wurden mit Seilwinden der beiden Rüstwägen aus Weibersbrunn und Waldaschaff gegen weiteres Abrutschen gesichert. Damit schweres Bergungsgerät bis zur Unfallstelle vorrücken konnte, mussten die Leitplanken mit Schlagschraubern demontiert werden. Weitere Leitplankenteile wurden mit Hilfe einer Säbelsäge und anderem technischen Gerät zerteilt.
Ferner wurden die Kraftstofftanks der unfallbeteiligten Lkw entleert und umgefüllt, bevor die Lkw aufgerichtet und abtransportiert werden konnten. Des Weiteren unterstützten die Feuerwehrleute beim Bergen der Pakete und der Beseitigung des über die Fahrbahn verstreuten Kieses. Die Feuerwehren Dammbach und Hessenthal führten in Absprache mit der Polizei verkehrslenkende Maßnahmen durch.
Insgesamt 75 Feuerwehrkräfte mit 20 Fahrzeugen der Feuerwehren Weibersbrunn, Waldaschaff, Bessenbach, Dammbach und Hesssenthal unter der Leitung des Weibersbrunner Kommandanten Fred Gellner waren an der Einsatzstelle. Unterstützt wurde er dabei von Kreisbrandinspektor Otto Hofmann und Kreisbrandmeister Marco Eich. Kreisbrandrat Karl-Heinz Ostheimer war ebenfalls vor Ort. Der Rettungsdienst war mit 14 Einsatzkräften, darunter zwei Notärzte und ein Einsatzleiter in den Einsatz eingebunden.
Einsatz gegen Gaffer
Während der Bergung der Unfallopfer bespritzten Feuerwehrleute langsam vorbeifahrende „Gaffer“, die aus ihren Fahrzeugen Videos und Bilder machten. Wurde diese Tat zunächst von den Medien gefeiert, drehte die Stimmung einen Tag später, als eine mögliche Strafbarkeit der Feuerwehrleute wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in den Raum gestellt wurde. Seitdem kocht die Stimmung in den sozialen Netzwerken.
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wies am Montag (13.11. 2017) darauf hin, dass bislang keine entsprechende Strafanzeige eines betroffenen „Gaffers“ vorliege. Ferner bestünden anhand des Bildmaterials auch keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung vor. Somit bestehe kein hinreichender Anlass für eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen.
Laut Staatsanwaltschaft sei aus den Bildern und Filmen ersichtlich, dass die „Gaffer“ in der sehr langsam fahrenden Fahrzeugkolonne mit dem Schlauch mit geringem Spritzdruck besprüht und hierbei vor allem die geschlossenen Fenster der Beifahrerseiten getroffen wurden. Anschließend wurden die Fahrzeugführer durch die Polizei angehalten und zur Anzeige gebracht.
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr setzt nach aktueller Rechtssprechung des BGH („Autobahnschütze“) voraus, dass der Feuerwehrmann billigend in Kauf nimmt, dass es durch das Bespritzen mit Wasser zu einem Unfall kommt. Dies ist laut Staatsanwaltschaft Aschaffenburg nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht anzunehmen.
Red. mit KBI Aschaffenburg
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