Ausnahmeregelung für Rettungsdienste und Katastrophenschutz
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CDU in Rheinland-Pfalz betont, dass die EU-Konzessionsrichtlinie öffentliche Auftraggeber keineswegs in ihrer Freiheit und ihre Aufgaben beschränkt.
Das Europäische Parlament wird mit großer Mehrheit für eine Ausnahmeregelung für Zivil- und Katastrophenschutz stimmen, glaubt die CDU in Rheinland-Pfalz. „Es ist den Verhandlungen der deutschen CDU/CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament zu verdanken, dass die Rettungsdienste von der neuen Konzessionsrichtlinie für Dienstleistungen ausgenommen werden sollen. Dies wurde in den Kompromissverhandlungen gegen den Widerstand der Sozialisten durchgesetzt und liegt nun zur Abstimmung vor“, so Werner Langen.
Bereits seit Herbst 2012 beraten acht Ausschüsse des Europäischen Parlaments den Vorschlag der Kommission für eine Konzessionsrichtlinie. Konzessionen stellen einen bedeutsamen Teil der Wirtschaftstätigkeit in den EU-Mitgliedstaaten dar.
Derzeit unterliegt lediglich die Vergabe von Baukonzessionen einigen wenigen Sekundärrechtsbestimmungen; für Dienstleistungskonzessionen gelten allein die allgemeinen Grundsätze des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese Rechtslücke soll nun durch eine Richtlinie geschlossen werden.
Werner Langen (CDU), betont, dass eine Regulierung auf EU-Ebene öffentliche Auftraggeber keineswegs in ihrer Freiheit, ihre Aufgaben selbständig und mit eigenen Mitteln zu erfüllen, beschränkt. „Wenn jedoch ein öffentlicher Auftraggeber beschließt, Dritte mit diesen Aufgaben zu beauftragen, muss der tatsächliche Marktzugang für alle geeigneten Unternehmen sichergestellt werden, um durch Wettbewerb die leistungsfähigste und preisgünstigste Lösung zu erhalten und die Gefahr von Korruption zu vermeiden“, so Langen. Vom Anwendungsbereich müssten Zivil- und Katastrophenschutz sowie die Rettungsdienste ausgenommen werden. Am Donnerstag wird der Binnenmarktausschuss eine Empfehlung für die Plenarabstimmung verabschieden. Es besteht Einigkeit über die Ausnahme von Zivil- und Katastrophenschutz zu stimmen.
„Die vom Innenminister betriebene Panikmache hat bei den Rettungskräften in Rheinland-Pfalz Verunsicherung hervorgerufen und entbehrt jeglicher Sachkenntnis!“, so Werner Langen. Darüber hinaus sei die Ignoranz gegenüber demokratischer Entscheidungsfindung im Europäischen Parlament bemerkenswert, habe doch der Innenminister bereits mehrfach klarstellende Informationen erhalten und dennoch nicht verstanden, dass der Richtlinienvorschlag der Kommission in vielen Bereichen geändert werden wird.
Lewentz vertrete die sozialistische Grundeinstellung, dass staatliche Organisationen generell besser als privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen oder Vereinigungen funktionierten, obwohl beide Formen die gleichen Rechtsgrundlagen berücksichtigen müssten. „Inzwischen sollte Lewentz nach den Erfahrungen am Nürburgring und am Hahn begriffen haben, dass ein genauer Blick nach Brüssel hilfreich ist, anstatt mit Halbwahrheiten die Leute verrückt zu machen“, so Langen abschließend. CDU Landesverband Rheinland-Pfalz
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