Bundesrat will Strafen für Gaffer ausweiten
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Der Bundesrat fordert dazu auf, Gaffer, die Videos oder Fotos von Naturkatastrophen, Unfällen oder Anschlägen aufnehmen oder im Internet verbreiten, zukünftig zu bestrafen, wenn dadurch tödlich verunglückte Opfer bloßgestellt werden.
Der Bundesrat fordert dazu auf, Gaffer, die Videos oder Fotos von Naturkatastrophen, Unfällen oder Anschlägen aufnehmen oder im Internet verbreiten, zukünftig zu bestrafen, wenn tödlich verunglückte Opfer dadurch bloßgestellt werden.
Im Gesetzesentwurf vom 2. März 2018 fordert der Bundesrat die Bestrafung von Schaulustigen, die Opfer von Unglücken mit ihren Smartphones filmen oder fotografieren. In der vergangenen Zeit wurden immer wieder dadurch entstandene Bild- und Videoaufnahmen im Internet gefunden. Sie werden in sozialen Netzwerken verbreitet oder manchmal auch an die Presse weitergegeben.
Strafrechtlicher Schutz lückenhaft
Ein solches Handeln ist nicht nur für die Verwandten und Angehörigen unzumutbar, sondern verstößt auch gegen die Persönlichkeitsrechte der Opfer. Der strafrechtliche Schutz ist hier bisher noch lückenhaft, weil er nur lebende Personen einbezieht.
Mit seinem Gesetzesentwurf möchte der Bundesrat diese Lücke nun endlich schließen. Dazu soll der Anwendungsbereich des Gesetzes von § 201a Strafgesetzbuch auch auf Verstorbenen ausgeweitet werden. Sollte der Entwurf verwendet werden, müssen Gaffer, welche unbefugt Aufnahmen vornehmen, in Zukunft mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren rechnen. Auch der Versuch soll dann unter Strafe gestellt werden – beispielsweise wenn Einsatzkräfte noch rechtzeitig einschreiten könnten.
Vorschlag schon einmal eingereicht
Bereits 2016 wurde der gleichlautende Vorschlag zusammen mit der Forderung, das Gaffen allgemein besser zu bekämpfen (BR-Drs. 226/16), vom Bundesrat im Deutschen Bundestag eingereicht. Damals wurde es jedoch nur teilweise aufgegriffen.
Ein erster Erfolg im letzten Sommer
Zumindest können seit Sommer letzten Jahres Schaulustige, welche die Rettungskräfte bei ihrem Einsatz behindern wegen unterlassender Hilfeleistung belangt werden. Film- und Fotoaufnahmen von Verstorbenen sind in diesem Kontext jedoch weiterhin straffrei.
Der Bundestag entscheidet
Die geschäftsführende Bundesregierung kann anschließend in einem ersten Schritt zum Entwurf Stellung nehmen. Im weiten Schritt wird er an den Bundestag weitergeleitet. Nun heißt es abwarten. Wann und auch ob sich der Bundestag sich mit dem Gesetzesentwurf des Bundesrates beschäftigt, entscheidet allein der Bundestag. Es gibt dazu keine festen Fristvorgaben.
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