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Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft vertritt nun auch den Rettungsdienst

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Rettungsdienst und Feuerwehr hängen zusammen. Und das nicht nur bei Berufsfeuerwehren, die auch Rettungsdiensteinsätze fahren. Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft weitet daher ihr Engagement aus und ist auch Ansprechpartner für die Angehörigen des Rettungsdienstes. 

Mitarbeiter von Feurewehr und Rettungsdienst an einem Unfallfahrzeug (Symbolbild).
Helfen zusammen: Mitarbeiter von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem Unfallfahrzeug (Symbolbild). (c) Rico Löb – Stock-adobe.com

Satzungsänderung

Der Rettungsdienst braucht Hilfe. Steigende Einsatzzahlen, Überstunden, fehlende Ruhezeiten und eine schlechte technische Ausstattung, die die Gesundheit der Mitarbeitenden gefährdet, sind nur einige der dringlichen Probleme. Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) sieht hier großen Handlungsbedarf. Das Problem: Bislang war sie durch ihre Satzung lediglich offen für (Berufs-, Werk- und Flughafen-) Feuerwehren, nicht jedoch für Rettungsdienstpersonal ohne Feuerwehrzugehörigkeit. Zwar betreibt die DFeuG bereits seit Längerem in jedem Bundesland sowie einmal bundesweit eine „AG Rettungsdienst“, doch konnten sich die Gruppen bisher lediglich mit dem Rettungsdienst der Berufsfeuerwehren befassen.

Um dies zu ändern beschlossen die Mitglieder der Gewerkschaft eine Satzungsänderung: Die DFeuG ist fortan auch offen für Rettungsdienstangehörige, die nicht Teil einer Feuerwehr sind, um deren Interessen zu vertreten.

Petition mit acht zentralen Forderungen

Den Anfang des Engagements machen die Kampagne sowie gleichnamige Petition „Rettet den Rettungsdienst“, in der acht zentrale Forderungen gestellt werden:

  1.  Verbesserung der Rechtssicherheit für Rettungsdienstangehörige. Die Forderungen zielen auf Leiststellendisponentinnen und -disponenten, Notfallsanitäter/-innen und weiteres Rettungsfachpersonal.
  2. Zeitgemäße und zum Bedarf passende Arbeitszeitmodelle. Damit sind besonders die durch die Arbeitgeber nicht nachweispflichtigen „faktorisierten Bereitschaftszeiten“ sowie die häufige Ausweitung von Arbeitszeiten.
  3. Unter dem Punkt „Zukunftsperspektiven schaffen“ werden Forderungen zur Verbesserung des (physischen und psychischen) Gesundheitsschutzes gesammelt. Dazu zählt der Ausbau von Supervisionsangeboten und präventiven Kuren ebenso wie das Höchstalter von 60 Jahren.
  4. Bundeseinheitliche Standards für die digitale Kommunikation: Leitstellen können bis heute untereinander (v. a. länderübergreifend) sowie mit anderen Organisationen wie dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (KVB) nicht hürdenfrei kommunizieren. Hier fordert die DFeuG funktionale Schnittstellen.
  5. Aufklärungsarbeit für Bevölkerung: Deren Selbsthilfefähigkeit müsse wieder gestärkt werden, damit der Rettungsdienst weniger mit Bagatelleinsätzen belastet ist.
  6. Forschung stärken und die aktuellen Versorgungsstrukturen transparent machen. Denn einer sich veränderten Gesellschaft müssen auch angepasste Schutzkonzepte zur Verfügung gestellt werden. Konzepte, die andernorts schon bewährt sind, seien endlich umzusetzen und nicht nur zu diskutieren.
  7. Ganzheitliche Betrachtung des Gesundheitssystems, denn der Rettungsdienst steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines komplexen Vorsorge-, Pflege- und Hilfssystems.
  8. Gewinnorientierung in der Notfallversorgung abschaffen. Die Daseinsvorsorge dürfe nicht an Gewinnerzielungsabsichten gemessen werden.

Alle Punkte im Detail finden Sie auf der Website der Kampagne. Die Petition dazu läuft noch, ein Zwischenstand wurde jedoch bereits am 12. Dezember 2022 der Politik übergeben.

Messestand der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft auf der Rettmobil 2023. Foto: Sarah Altendorder
Der neue Fokus spiegelte sich auch im Messeauftritt der DFeuG auf der Rettmobil 2023, auf der dieses Banner stand. Foto: Sarah Altendorfer

Strategiepapier Rettungsdienst

Um konkrete Lösungen dafür aufzuzeigen, veröffentlichte die DFeuG das „Strategiepapier Rettungsdienst“. Darin werden einige konkrete Forderungen gestellt, darunter (Auszüge):

  • Mehr Notfallpraxen, die sinnvoll über die Stadt/den Ort verteilt sind
  • Bearbeitung aller Notrufe, auch derer an den KVB mit der Nummer 116117, zentral über die Integrierten Leitstellen.
  • Priorisierungssystem für Einsätze in den Leitstellen
  • Berufsqualifikation Notfallsanitäter/-in attraktiver machen, um mehr Menschen darin ausbilden zu können  (z.B. höhere Stellenbewertung oder finanzielle Anreize)
  • Erste-Hilfe-Kurse und Selbsthilfekurse verpflichtend an Schulen.

Wie geht es weiter?

Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft hat die Petition am Montag, 12. Dezember 2022, bereits  an die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN, die LINKE, FDP und SPD im Bundestag übergeben. Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits 135.000 Menschen ihre Unterschrift geleistet. Stellvertretend für das Bundesinnenministerium nahm der parlamentarische Staatssekretär Johann Saathof (SPD) die Petition entgegen. Mittlerweile gab die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ ein Reformkonzept bekannt. Die „Vierte Stellungnahme und Empfehlung (…) Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland: Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen“ erschien am 13. Februar 2023. Sie enthält im Wesentlichen zwei Vorschläge:

  1. Flächendeckender Aufbau von Integrierten Leitstellen (ILS). Diese sollten entweder, den Forderungen des DFeuG-Papiers entsprechend, auch Anrufe der 116117 mit entgegennehmen oder es sollen die Leitstellen für beide Nummern zumindest „durch feste Strukturen miteinander verbunden sind“ (S. 12 der Stellungnahme). Zur Begründung heißt es unter anderem: „Hierdurch soll vermieden werden, dass erstens Hilfesuchende mit akutem oder umfassendem Notfallbehandlungsbedarf durch ungeeignete Selbstzuweisung in gefährlicher Weise unter- oder überversorgt sind. Zweitens soll somit sichergestellt werden, dass die knappen Ressourcen des Notfallwesens möglichst optimal genutzt werden.“ (Seite 12 der Stellungnahme)
  2. An Krankenhäuser der umfassenden und erweiterten Notfallversorgung sollen sogenannte „Integrierte Notfallzentren (INZ)“ entstehen. Im Wesentlichen bestehen diese aus einer KV-Notfallpraxis, der Notaufnahme des Krankenhauses und einem „Tresen“ als zentrale Entscheidungsstelle.

Tobias Thiele von der DFeuG ist mit dem Zwischenstand schon recht zufrieden, wie er unserer Redaktion berichtete: „An der einen oder anderen Stelle muss noch verhandelt werden. Aber generell ist das Papier ein Schritt in die richtige Richtung!“

Sarah Altendorfer
Redaktion 

 

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