Durchsuchung von Freiwilligen Feuerwehren war illegal
Mehr aktuelle Beiträge und Einsatzberichte finden Sie in:
FEUERWEHR | RETTEN – LÖSCHEN – BERGEN
Deutschlands große Feuerwehrzeitschrift
JETZT LESER/-IN WERDEN
Das Amtsgericht Rostock sieht die Beschlagnahme von Computern im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren Stadt-Mitte und Groß Klein ohne richterliche Entscheidung als rechtswidrig an.
Das Amtsgericht Rostock hat mit Beschluss vom Donnerstag den 22.08. den Antrag der Staatsanwaltschaft auf richterliche Bestätigung der am 16.08.2013 angeordneten Beschlagnahme von illegal im Bereich der Feuerwehr Mitte und Groß Klein installierten Computern abgelehnt.
Dabei geht das Amtsgericht Rostock von einer Rechtswidrigkeit der Maßnahme aus, weil diese unter Missachtung des Richtervorbehalts durchgeführt wurde. Insbesondere meint das Amtsgericht, dass vor der Durchführung der Maßnahmen die Einholung einer richterlichen Entscheidung über die Durchsuchung der Feuerwehrwachen möglich gewesen wäre.Es sei keine Gefahr im Verzug gewesen, eine richterliche Genehmigung für die Aktion hätte durchaus eingeholt werden können, erläuterte eine Sprecherin am Donnerstag.
Stadtwehrführer Steffen Grafe zeigte sich im Gespräch mit NDR 1 Radio MV erleichtert. Die Feuerwehrleute fühlten sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Durchsuchungen nicht zulässig waren.
Staatsanwaltschaft legt umgehend Beschwerde ein
Die Staatsanwaltschaft Rostock hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Angesichts des sich inzwischen erhärteten Tatverdachts ist die Auswertung der sichergestellten und beschlagnahmten Rechentechnik zum Erlangen weiterer Erkenntnisse zu möglichen Tatverdächtigen zwingend erforderlich. Hierzu verhalte sich der Beschluss des Amtsgerichts nicht.
Die Staatsanwaltschaft Rostock vertritt die Auffassung, dass zum Zeitpunkt der Beschlagnahme, ungeachtet der nunmehr vorliegenden neuen Erkenntnislage über möglicherweise schon länger bei der Hansestadt Rostock vorliegende Informationen zu dem rechtswidrigen Abfangen hochsensibler Daten in den Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr, die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden vertretbar waren. Anlass für die Entscheidung der Strafverfolgungsorgane war eine zum Zeitpunkt der Maßnahmen so von der Hansestadt Rostock mitgeteilte, akute Gefährdungssituation für hochsensible Daten der Rettungsleitstelle. Die Ermittlungen dauern an.
Ermittler hatten in den Feuerwachen fremde Software und Computer beschlagnahmt, mit der gezielter Datenmissbrauch möglich ist. Aus Protest gegen die Durchsuchung hatten sich 180 freiwillige Feuerwehrleute vom Dienst abgemeldet.
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hatte auf eine baldige Einigung in dem Streit gedrungen.
Wie der NDR 1 Radio MV berichtete sei das Datenleck bei der Freiwilligen Feuerwehr in Rostock seit gut einem Jahr schon offiziell bekannt, wie aus Protokollen hervor ginge, die dem Sender vorliegen.
Demnach hat der damalige Leiter des Brandschutz- und Rettungsamtes schon am 10. September 2012 eine Dienstanweisung gegeben, um das Leck zu schließen. Es hieße darin, dass alle Computer und Bildschirme zu demontieren sind, auf denen Einsatzdaten wie in der Leitstelle abgebildet werden.
Die Aufforderung sei im Oktober 2012 noch einmal ausdrücklich wiederholt wurden. Weder Stadtverwaltung noch Feuerwehren hätten das Problem danach beseitigt.
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hatte bereits am Mittwoch im Fall des Feuerwehr-Streits in Rostock auf eine baldige Einigung gedrungen. „Ich wünsche mir schnell Gespräche, um die Differenzen, die es gibt, auszuräumen“, sagte Caffier dem NDR 1 Radio MV. Wenn dies nicht gelinge, sei er als Innenminister gefordert, „steuernd einzugreifen“. Caffier sagte weiter, er habe ein großes Interesse daran, dass es eine gute Zusammenarbeit zwischen Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren gebe.
Mehr Infos
Sie wollen regelmäßig aktuelle Einsatzberichte, Techniknews und Fahrzeuginfos der FEUERWEHR erhalten? Dann melden Sie sich jetzt für unseren kostenlosen E-Mail-Newsletter an!