Erstmalige Abnahme – Kinderflamme der Landesjugendfeuerwehr MV
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Beim Landesjugendzeltlager im Juli 2019 fand erstmals die Abnahme der Kinderflamme statt. Sie ist in Anlehnung an die Jugendflamme für Mitglieder der JF-Kindergruppen (von sechs bis zehn Jahren) möglich. Sie prüft Grundlagen und Wissen aus der Brandschutzerziehung in zwei Stufen.
Erschienen in: FEUERWEHR Ausgabe 10/2019
Landesjugendfeuerwehrwart Stefan Krömer erläutert, dass die „Kinderflamme“ spielerisch auf die Jugendgruppe vorbereitet. Mit Inhalten der Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie grundlegender Erster Hilfe legt sie den Grundstein für eine Mitgliedschaft bei der Feuerwehr.
Die Richtlinie für die Kinderflamme wurde in Zusammenarbeit mit den Kreis- und Stadtjugendfeuerwehrwarten erarbeitet. Stufe 1 wird ab sechs und Stufe 2 ab acht Jahren abgelegt, wobei dazwischen sechs Monate liegen müssen. Inhalte der ersten Stufe sind die Notrufnummer, das Binden eines beliebigen Knotens, das Anlegen eines Pflasters oder Verbandes und eine Teamaufgabe. Die zweite Stufe prüft das Absetzen eines Notrufs, Gerätekunde und Wissen um die Aufgaben der Feuerwehr, um Löschmittel und das Verbrennungsdreieck sowie eine Teamaufgabe. M-V ist das erste Bundesland, das landeseinheitliche Richtlinien für die Abnahme dieser Kinderflamme geschaffen hat.
Quelle und Bildquelle: LFV MV
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