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Feuerwehrgesetz BW wird modernisiert

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Die demografische Entwicklung wird auch die Feuerwehren in Baden-Württemberg treffen, obwohl die Mitgliederzahlen derzeit bei knapp 110.000 ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen noch stabil sind. Mit dem am 23. Juni dieses Jahres vom Ministerrat des Landes beschlossenen Gesetzentwurf, der nun in die Anhörung der Verbände geht, will die Landesregierung den Gemeinden helfen, den Personalbestand ihrer Freiwilligen Feuerwehren, u. a. durch mehr Arbeitsteilung in den Wehren, zu sichern.

„Wir müssen nach Lösungen suchen, damit sich auch künftig noch genug Männer und Frauen für die Feuerwehren finden und diese rund um die Uhr ihre Aufgaben bei der Brandbekämpfung oder Technischen Hilfeleistungen erfüllen“, sagte Innenminister Reinhold Gall am 23. Juni 2015 in Stuttgart

Einen Weg sieht der Innenminister darin, den Feuerwehrdienst arbeitsteiliger zu gestalten. Bisher ist der „Einheitsfeuerwehrangehörige“ der Standard bei den Freiwilligen Feuerwehren. Das heißt, jeder Feuerwehrangehörige ist so ausgebildet, dass er – von besonderen Funktionen abgesehen – grundsätzlich universell einsetzbar ist. „Daran können wir nicht mehr bedingungslos festhalten“, ist Innenminister Gall überzeugt.

Bei den Feuerwehren sollen künftig auch Männer und Frauen ehrenamtlich mitwirken können, die nur bestimmte einzelne Feuerwehrtätigkeiten ausüben. „Der Feuerwehrdienst wäre dann besser mit Beruf und Familie zu vereinbaren“, unterstrich der Minister. Ein Berufskraftfahrer stünde dann beispielsweise, ohne die Grundausbildung absolvieren zu müssen, nach einer entsprechenden Schulung etwa als Maschinist sofort zur Verfügung. Wenn er später das Interesse verspürt, kann er immer noch die Truppmann- und Truppführerausbildung nachholen.

Die Gesetzesänderung zielt aber nicht nur auf neue Mitglieder. Darüber hinaus wird es bereits bei der Feuerwehr tätigen Personen ermöglicht, ihren Dienst auf einzelne Tätigkeiten zu beschränken und so länger in den Einsatzabteilungen verbleiben zu können.

Auch der Kostenersatz für Feuerwehreinsätze wird durch den Gesetzentwurf neu geregelt. Derzeit geben die Gemeinden jedes Jahr mehr als eine halbe Milliarde Euro für das Feuerwehrwesen aus. „Ich halte es für richtig, dass die Kosten grundsätzlich von der Allgemeinheit getragen werden. Pflichtaufgaben wie die Brandbekämpfung und die Technische Hilfeleistung zur Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen bleiben weiterhin grundsätzlich kostenfrei“, betonte Innenminister Gall. Wenn aber jemand besondere Gefahren schaffe oder durch technische Einrichtungen Fehlalarme ausgelöst werden, sei es gerechtfertigt, von den Verursachern der Feuerwehreinsätze angemessenen Kostenersatz zu verlangen.

Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem die Ermittlung von Kostensätzen, die den Belangen der Gemeinden und der Zahlungspflichtigen gleichermaßen entsprächen, vereinfacht.

Durch den Gesetzentwurf soll auch eine Klarstellung erfolgen, welche Rechte die ehrenamtlichen Helfer der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen haben, die bei Feuerwehreinsätzen zur Unterstützung der Feuerwehr herangezogen werden. Sie besitzen, wenn sie durch den Bürgermeister oder den Technischen Einsatzleiter der Feuerwehr über ihre Organisation zur Hilfeleistung angefordert werden, die gleichen Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls und von Sachschäden unmittelbar gegenüber der Gemeinde, wie die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen.
Innenministerium BW/Red.

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