Feuerwehrverband warnt vor Engpässen bei Ausbildung von Notfallsanitätern
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Der Thüringer Feuerwehr-Verband warnt vor Engpässen bei der Einführung der Notfallsanitäter in Thüringen. Die bisherigen Rettungsassistenten hätten nur bis Ende 2020 Zeit, sich weiterzubilden, um die neue Berufsbezeichnung führen zu dürfen. Die Kapazitäten der drei Thüringer Rettungsdienstschulen reichten aber vermutlich nicht aus, um bis dahin alle derzeit rund 2.300 Rettungsassistenten im Freistaat fortzubilden, so Verbandschef Lars Oschmann.
Gleichzeitig sollten die Rettungsassistenten aber nur noch bis zum Jahr 2022 ihren Beruf ausüben dürfen. Diese in der Novelle des Thüringer Rettungsdienstgesetzes vorgesehene Frist müsse deshalb gestrichen werden, um Engpässe im Rettungsdienst zu vermeiden. Zumindest sollte die Frist aber mindestens bis zum Jahr 2030 verlängert werden, erklärte Oschmann. Notfalls müsse Thüringen eine Bundesratsinitiative starten, um den Rettungsassistenten eine längere Frist einzuräumen, sich weiterzubilden.
Ein weiteres Problem sieht der Verband darin, dass die Rettungsassistenten für die entsprechenden Schulungen nicht vom Dienst freigestellt werden können, da kein zusätzliches Personal zur Verfügung steht, um die entstehenden Lücken zu schließen. Rettungsassistenten müssen bis zu 960 Stunden Weiterbildung absolvieren, um die staatliche Ergänzungsprüfung als Notfallsanitäter ablegen zu können. Verschärft wird laut Oschmann das Problem dadurch, dass es in Thüringen bislang noch keine Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für Notfallsanitäter gibt. Dadurch verstreiche wertvolle Zeit, die die Rettungsassistenten zur Weiterbildung hätten.
Das Notfallsanitätergesetz war Anfang des Jahres in Kraft getreten. Der Notfallsanitäter löst den Beruf des Rettungsassistenten ab. Damit wurde die Ausbildung in diesem Bereich grundlegend reformiert. Die Ausbildung wurde auf drei Jahre verlängert und die Kompetenzen der zukünftigen Notfallsanitäter im Vergleich zu den bisherigen Rettungsassistenten wurden erweitert. Gleichzeitig wurde damit die Berufsausbildung des nichtärztlichen Personals auf dem Gebiet der Notfallrettung im europäischen Rahmen harmonisiert. Ziel ist es, dass das nichtärztliche Personal noch besser als bisher bei der Menschenrettung aktiv werden kann.
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