Razzia in Rostocker Feuerwachen
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Feuerwehrchef enttäuscht vom Vorgehen der Polizei.
Am Freitag, 16.08.2013 durchsuchten etwa ein Dutzend Beamte der Kriminalpolizei Rostock sowie des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern über sechs Stunden lang zwei Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Rostock und beschlagnahmten EDV- und Kommunikationstechnik. Ermittelt wird nach Angaben der Polizei wegen Ausspähens von Daten nach §202a StGB. Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss oder eine staatsanwaltschaftliche Anordnung für die Beschlagnahmung konnte die Polizei bei ihrem Erscheinen nicht vorweisen.
Der Stadtfeuerwehrverband der Hansestadt Rostock wollte nicht kommentieren, ob eventuell wie von der Ermittlungsbehörden vermutet, einzelne Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Daten abgegriffen oder rechtswidrig verwendet haben. Dies werden die Ermittlungen ergeben, die dankenswerter Weise jetzt von der Staatsanwaltschaft übernommen wurden.
Höchst bedauerlich sei die Art und Weise, mit der die Polizei vorgegangen ist. Es entsteht der Eindruck, dass die Freiwilligen Feuerwehren als Beschuldigte herhalten müssen. Die Polizei ermittelt bereits seit mehreren Monaten in ihren eigenen Reihen. Die Frage ist, wie die Presse an Einsatzinformationen gelangt und mit Kameras vor der Polizei am Einsatzort erscheint.
Polizei und Staatsanwaltschaft sollten schnell klarstellen, dass sich der Verdacht nicht gegen die Feuerwehren selbst und die etwa 300 ehrenamtlichen Mitglieder richtet, sondern allenfalls nur gegen einzelne Personen.
Es sei ohnehin schwer, genügend Nachwuchs für die Freiwilligen Feuerwehren zu finden. Die Kameraden kämpfen seit Jahren mit schlechter Ausrüstung und veralteten Fahrzeugen. Gerade am Tag der Durchsuchung hat der TÜV an zwei Einsatzfahrzeugen erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt, so dass sie für den Einsatzdienst nicht mehr zur Verfügung stehen.
„Was“, so fragt Stadtwehrführer Steffen Grafe, „soll ich den Kameradinnen und Kameraden sagen, die jetzt ihren Dienst quittieren wollen? Die schlechten Bedingungen kann ich ihnen erklären; dass wir nun aber wie Kriminelle behandelt werden, nicht mehr!“ Wir hätten uns gewünscht, dass zumindest der kommissarische Amtsleiter, Brandoberrat Ralf Gesk, als direkter Vorgesetzter der Freiwilligen Feuerwehren bei den Durchsuchungen persönlich anwesend gewesen wäre, um den Kameradinnen und Kameraden beizustehen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen.
Der Stadtfeuerwehrverband erwartet eine schnelle Aufklärung der Tatvorwürfe und eine klare Stellungnahme des Oberbürgermeisters und der Stadtverwaltung.
Staatsanwaltschaft nimmt Stellung
Die Staatsanwaltschaft Rostock gab dazu am 18.08. folgende Erklärung ab:
Die am 16.08.2013 bei den Wachen der Freiwilligen Feuerwehr Mitte und Groß Klein durchgeführten polizeilichen Maßnahmen gründen sich auf den Anfangsverdacht des rechtswidrigen Abfangens geschützter, personenbezogener Daten aus dem Funkverkehr der Rettungsleitstelle der Hansestadt Rostock.
Bei einer Kontrolle des Brandschutz- und Rettungsamtes am 15.08.2013 wurde festgestellt, dass auf nicht zugelassener, dienstfremder Rechentechnik unbefugt live alle elektronischen Aufträge der Rettungsleitstelle dargestellt wurden. Dienstlich vorgesehen ist jedoch, dass die jeweiligen Feuerwachen nur die für ihren spezifischen Einsatz erforderlichen Daten erhalten.
Nach Anzeige und auf Veranlassung des Brandschutz- und Rettungsamtes der HansestadtRostock hat die Polizei in den betroffenen Feuerwachen dort zuvor festgestellte, nicht zur dienstlichen Ausstattung gehörende Rechentechnik untersucht und nach Bestätigung der angezeigten Verdachtslage sichergestellt.
Die Polizei stellte im Zuge der Maßnahmen fest, dass durch bislang unbekannte Personen in den Räumlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehrwachen über diese dienstfremde Rechentechnik unter anderem auf sensible, höchstpersönliche Daten zugegriffen wurde. So unter anderem auf Angaben zu Datum, Uhrzeit, beauftragte Einsatzkräfte als auch auf den Namen der verletzten Personen, deren Adresse sowie eine Kurzbeschreibung der per Notruf erhobenen Verletzungen/Krankheitsbilder.
Die Feuerwachen sind in Anwesenheit und im Einvernehmen mit Vertretern der Hansestadt Rostock nach Beteiligung des dortigen Rechtsamtes betreten worden, so dass nach den von der Hansestadt Rostock mitgeteilten Informationen zu diesem Zeitpunkt keine Veranlassung zur Einholung einer richterlichen Anordnung bestand. Aufgrund der sich entwickelnden Unstimmigkeiten zwischen den Vertretern der Hansestadt Rostock und den Wehrführern der betroffenen Feuerwachen zur Frage des Hausrechts hat die daraufhin involvierte Staatsanwaltschaft Rostock die Fortführung der polizeilichen Maßnahmen wegen Gefahr im Verzuge zur Vermeidung eines etwaiges Beweismittelverlustes angeordnet.
Wegen des bestehenden Verdachts eines erheblichen rechtswidrigen Zugriffs auf höchstpersönliche, geschützte Daten der Bürger, bestanden gegen die Verhältnismäßigkeit der bereits begonnenen Maßnahmen keine Bedenken. Auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft Rostock soll die Auswertung der gesicherten, dienstfremden Rechentechnik erst nach einer richterlichen Bestätigung der Maßnahmen erfolgen.
Durch die polizeilichen Maßnahmen ist zu keinem Zeitpunkt der dienstliche Kommunikationsverkehr der betroffenen Feuerwachen mit der Rettungsleitstelle und die sich daraus ergebende Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr beeinträchtigt worden. Die Ermittlungen dauern an.
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