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VGH Kassel: Abbrucharbeiten an Feuerwehrgerätehaus können im Einzelfall Feuerwehrdienst sein

Nachdem ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr bei Abrissarbeiten am Feuerwehrgerätehaus verletzt worden war, lag bei ihm eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit vor. In einem Berufungsverfahren hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel den Anspruch des Arbeitsgebers gegen die Gemeinde auf Ersatz von Lohnfortzahlungen bejaht.

Der Verwaltungsgerichtshof erachtete die Abrissarbeiten am Gerätehaus als feuerwehrdienstlich veranlasst (Urteil vom 20.07.2017, Az.: 5 A 911/16, noch nicht rechtskräftig).

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