Häusliche Gewalt: Berliner Feuerwehr ist vorbereitet

Häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt können Rettungskräften in ihrer täglichen Einsatzpraxis jederzeit begegnen. Um die Kolleg/innen und Betroffenen bestmöglich zu unterstützen, geht die Berliner Feuerwehr hier mit gutem Beispiel voran: Die dritte, aktualisierte Auflage der Medizinischen Handlungsanleitungen (SOP) der Berliner Notfallrettung widmet dem Thema ein eigenes Kapitel und bietet Einsatzkräften wertvolle Handlungsgrundlagen.

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Sehschärfe zum Führen von Fahrzeugen entscheidend

Unterschiedliche Fahrzeugklassen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Fahrer. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass die Mindestsehschärfe ausschlaggebend ist, ob eine Fahrerlaubnis erteilt wird oder nicht. Ein Rettungssanitäter hatte geklagt, weil er die zwar die entsprechende Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung aufweisen kann, aber die Mindestsehschärfe nicht erfüllt.

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Rettungsassistent muss kein Notfallsanitäter werden

Oberverwaltungsgericht Sachsen entscheidet: Feuerwehrbeamte dürfen nicht mittels dienstlicher Weisung zur Ausbildung zum Notfallsanitäter verpflichtet werden. Denn die Ausbildung eines Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter stellt die Erlernung eines neuen Berufs dar.

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