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Beim Heizen droht eine unsichtbare Gefahr

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Die Tage werden kürzer und draußen wird es kälter. Deswegen beginnen viele Menschen mit dem Heizen ihres Zuhauses. Doch dabei kann eine unsichtbare Gefahr drohen.

Mit der kalten Jahreszeit beginnt auch die Heizsaison wieder. Dabei lauert aber eine unsichtbare Gefahr.
Beim Heizen kann Kohlenmonoxid zu einer großen Gefahr werden. Der Kreisfeuerwehrverband Heilbronn rät daher zu Kohlenmonoxidmeldern (Symbolbild). ©maho – stock.adobe.com

Heizen mit Risiko

Die Blätter verfärben sich, Nebel taucht immer häufiger auf und es wird kälter. Weil es mit dem Beginn der Herbstzeit draußen ungemütlicher wird, möchten es viele Menschen warm Zuhause. Deswegen werden die Heizungen, Kaminöfen, Gasthermen und Ölheizungen wieder in Betrieb genommen. So wird die Wohnungen behaglich. Allerdings steigt dadurch auch die Gefahr, sich durch möglicherweise austretendes Kohlenmonoxid (CO) zu vergiften. Der Grund dafür liegt meist in verstopften Abluftrohren oder defekten Heizungs- und Feuerungsanlagen. Das Gefährliche an Kohlenmonoxid ist, dass es unsichtbar sowie farb- und geruchlos ist. Seine Auswirkungen reichen von erheblichen gesundheitlichen Beschwerden über Bewusstlosigkeit bis zum Tod.

Sinnvoll Vorsorge treffen

Um das zu vermeiden ist es wichtig, in regelmäßigen Abständen Abgasprüfungen fachgerecht durchzuführen. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass Schornsteine und Zuluftöffnungen frei sind und z. B. beim Einbau leistungsstärkerer Dunstabzugshauben die Zufuhr von Frischluft gewährleistet ist. So stellt das Heizen keine Gefahr dar.

Die Feuerwehr rät zudem, Kohlenmonoxidmelder zumindest in Räumen mit brennstoffbetriebenen Geräten zu installieren. Der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbands Heilbronn (LK Heilbronn, BW) Reinhold Gall empfiehlt sogar, diese Melder in allen Aufenthalts- und Schlafräumen anzubringen.

Kohlenmonoxid weist einige typische Beschwerden und Symptome auf. Zu diesen zählen u. a.:

  • Schwindel,
  • starke Kopfschmerzen,
  • Verwirrtheit,
  • Herzrasen und
  • Übelkeit.

Wenn eine dieser Beschwerden auftritt, sollte die Wohnung schnellstens verlassen werden. Zudem sollten, wenn möglich, Fenster und Türen geöffnet, Mitbewohner informiert und natürlich der Notruf abgesetzt werden.

Marcel Karger,
Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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