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Ölbindemittel und -geräte wirksam einsetzen

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Das Abstreuen von Ölspuren mit Ölbindemittel gehört vielerorts im Rahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr zu den Routineeinsätzen der Feuerwehren. Auch Ölvlies, Ölsperren, Ölschlängel und andere Gerätschaften zur Abwehr von Umweltgefahren kommen vielerorts zum Einsatz. Wer aber stellt sicher, dass diese Bindemittel und Geräte ihre Aufgabe erfüllen? Wir stellen den Fachausschuss GMAG vor.

Langwierig: Das Ölbindemittel muss mithilfe von Besen in die Fahrbahnoberfläche einmassiert werden. (Foto: Fw Mülheim an der Ruhr)

Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere Mineralöl und Mineralölprodukten, sind schnelle und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und zur Vermeidung von Umweltschäden unerlässlich und müssen geplant, koordiniert und effizient durchgeführt werden. Die bestehenden gesetzlichen Vorschriften mindern zwar das Unfallrisiko, können es aber nicht gänzlich verhindern.

Auch wenn – oder vielleicht gerade weil – der alltägliche Ölunfall meist weniger dramatisch abläuft, herrscht bei den Verantwort­lichen in der Risikobewertung, Beschaffung und Einsatzvorbereitung häufig Ratlosigkeit darüber, welche Ausrüstung und welche Maßnahmen geeignet sind. Fachliteratur stammt, soweit vorhanden, oft noch aus den 1980er-Jahren, teilweise überfrachtet mit Formeln oder zu stark vereinfachend und darum als Praxisleitfaden wenig brauchbar. Wie also soll sich derjenige, der ohne eigene langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet mit Beschaffungsvorbereitung oder Einsatzplanung konfrontiert ist, eine sachlich korrekte und verlässliche Entscheidungsgrundlage verschaffen?

Anhaltspunkte zur Einsatzvorbereitung und Hinweise für Einsatzmaßnahmen nach Schadenfällen mit wassergefährdenden Stoffen werden schon seit mehr als 40 Jahren vom Fachausschuss Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen, kurz GMAG genannt, erstellt.

Fachkompetenz bewahren

Lange war der GMAG-Fachausschuss dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zugeordnet. Im Zuge der Auflösung des BMU-Beirates Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe (LTwS) im Jahre 2006 musste der GMAG seine mehr als 30-jährige Zugehörigkeit zum BMU-Beirat und seine dortige Arbeit beenden.

Um die gewonnenen Erkenntnisse zu bewahren und diese den Feuerwehren sowie interessierten Behörden und Einrichtungen weiterhin zugänglich zu erhalten, wurde die Fortführung der Tätigkeit unter dem Dach der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begrüßt. So werden seit 2006 die Arbeiten im DWA-Fachausschuss und seit 2013 auch in gemeinsamer Kooperation mit dem Deutschen Feuerwehrverband e. V. (DFV) fortgeführt.

Die Mitglieder des Fachausschusses GMAG sind ausgewiesene Fachleute unterschiedlicher Disziplinen, die unabhängig und neutralen Zielen des Gewässerschutzes verpflichtet sind. Zum Mitarbeiterkreis gehören neben Mitgliedern von Feuerwehren, Tech­nischem Hilfswerk (THW), Bundes- und Landesbehörden auch Wissenschaftler verschiedener Fachgebiete aus dem ganzen Bundesgebiet sowie Mitarbeiter von Prüf­instituten und Herstellern, sodass neben dem wissenschaftlich-theoretischen Hintergrund auch die Praxis ausreichend vertreten ist. Insbesondere die zwischen DWA, DFV und THW geschlossenen Kooperationen gewährleisten für die Zukunft eine Kontinuität der Sacharbeit. Somit werden das in diesem Ausschuss vorhandene Wissen und die erreichten Arbeitsergebnisse auch für die Zukunft gesichert und gestärkt. Das BMU unterstützt die Arbeiten des DWA/DFV/THW-Fachausschusses GMAG auch weiterhin.

Aufgaben des Fachausschusses IG 7 GMAG

Der DWA-Fachausschuss IG  7 GMAG hat die Aufgabe, alle verfügbaren Informationen zusammenzutragen und zu bewerten, die geeignet sind, Auswirkungen von Gefährdungen zu reduzieren, welche durch freigesetzte Wasserschadstoffe verursacht werden. Der Ausschuss hält Kontakt zu Institutionen,
die verwandte Fragestellungen bearbeiten, gibt Veröffentlichungen heraus und richtet Fachtagungen aus. Themen mit besonderer Bedeutung werden von nachgeordneten Arbeits­gruppen bearbeitet. Diese Arbeitsgruppen werden nach Bedarf zeitlich und personell eingerichtet.

Themenschwerpunkte sind u.  a.: die Formulierung von Anforderungen an Öl- und Chemikalienbindemittel sowie Tenside, die bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen zum Einsatz kommen, die Beschreibung von Einsatzkriterien für Ölaufnahmegeräte zum Schutz der Gewässer sowie Empfehlungen zur Reinigung ölverschmutzter Verkehrsflächen.

Die Fragen des Umweltschutzes und insbesondere des Gewässerschutzes haben vorrangige Bedeutung. Es ist offensichtlich, dass freigesetzte wassergefährdende Stoffe so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden müssen, um das von ihnen ausgehende Schadenpotenzial einzudämmen.

Der GMAG-Fachausschuss veröffentlicht seine Arbeitsergebnisse vorwiegend als DWA-Arbeitsblätter oder DWA-Merkblätter, die u.  a. wissenschaftlich fundierte, produktneutrale Empfehlungen und Handlungsanweisungen beinhalten und den gegenwärtigen Stand der Technik definieren. Diese richten sich sowohl an die eigentlichen Anwender als auch an die Entscheidungsebene, die für Beschaffung und Einsatzplanung zuständig ist (Kasten Merk-/Arbeitsblätter).

Ölwehreinsatz der Feuerwehr

Aufgrund der Toxizität vieler Ölinhaltsstoffe müssen Erstmaßnahmen zur Beseitigung von Verunreinigungen der Verkehrswege durch Mineralöl/Mineralölprodukte darauf ausgerichtet sein, gesundheitliche, ökologische und finanzielle Schäden, insbesondere durch Beeinträchtigung von Boden und Gewässern, abzuwehren. Weiterhin besteht aber auch die Gefahr, dass Öl und die für die Beseitigung eingesetzten Stoffe, wie Binde- und Reinigungsmittel, in den Boden und weiter in das Grundwasser gelangen. Verunreinigungen durch Mineralöle/Mineralölprodukte auf Verkehrsflächen stellen für alle, die für die Sicherheit der Verkehrswege bzw. Reinigung verantwortlich sind, einen schwierigen Tätigkeitsbereich dar. Besonders das Merkblatt DWA-M 715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“ (Kasten Merk-/Arbeitsblätter) gibt dazu zahlreiche Tipps und Hinweise.

Die Maßnahmen zum Umweltschutz müssen zügig erfolgen. Deshalb sind die Feuerwehren im Rahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr im Grundsatz bundesweit bei der Beseitigung von Gefährdungen durch Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen beteiligt. Die Brandschutzgesetze der Länder regeln – in unterschiedlichen Nuancen – die Zuständigkeit der Feuerwehren zur Hilfeleistung in solch einem Unglücksfall.

Wie bei jedem Feuerwehreinsatz müssen die Feuerwehren nur Maßnahmen der unmittelbaren Gefahrenbeseitigung treffen. Dazu gehört insbesondere, die Ausbreitung des Schadens zu verhindern. Folgemaßnahmen (z.  B. Straßensperrungen) werden durch den Straßenbaulastträger vorgenommen oder, wenn ein Abwarten bis dahin nicht in Kauf genommen werden kann, durch die Polizei.

Auch wenn rechtlich mehrere Verantwortliche zur Beseitigung von Ölspuren berufen sind, so läuft in der Praxis die Hauptlast regelmäßig auf die Feuerwehren zu. Die Straßenbaulastträger sind nur vereinzelt darauf eingestellt, so zügig an der Einsatzstelle zu erscheinen, dass Erstmaßnahmen der effektiven Gefahrenabwehr möglich wären. Diese missliche Ausgangssituation kann von den Feuerwehren im Grundsatz nicht geändert werden. Dennoch sollten sie sich darum bemühen, dass die parallel Zuständigen auch tatsächlich in die Pflicht genommen werden.

Kommunale Spitzenverbände, Feuerwehren und Gewerkschaften weisen schon lange darauf hin, dass die Aufgabe der Ölspurbeseitigung auf Verkehrswegen zunehmend zu einer Belastung nicht nur der ehrenamtlichen Mitarbeiter führt. Die Akzeptanz der Arbeitgeber hinsichtlich der Freistellung von Personal für das ehrenamtliche Engagement als Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr nimmt insgesamt ab.

Wegen der bestehenden Gefahrenlage sind stets die Aufgaben aller Beteiligten der Gefahrenabwehr, die Erwartungen bei den Alarmierungszeiten und die Abläufe zur Übergabe an der Einsatzstelle zu betrachten. Eine spürbare Entlastung der Feuerwehren wird nur dann wirksam, wenn alle Beteiligten in Kooperation mit den Feuerwehren verfahren. Sinnvoll und zu empfehlen wäre es demnach, unabhängig von einem konkreten Einsatzfall einen Erfahrungsaustausch zu suchen und Absprachen zu treffen.

Merk-/Arbeitsblätter

Der GMAG-Fachausschuss veröffentlicht Empfehlungen und Handlungsanweisungen in Form von DWA-Arbeitsblättern oder DWA-Merkblättern. Diese definieren auch den gegenwärtigen Stand der Technik. Sie richten sich an Anwender  und an Beschaffer/Einsatzplaner.

Merkblatt DWA-M 715 – Ölschadenbeseitigung auf Verkehrsflächen

Es gibt Empfehlungen und Hinweise zur Abwehr von Verkehrs- bzw. Umweltgefährdungen durch Ölunfälle sowie zur Reinigung ölverschmutzter Verkehrsflächen. Die rechtlichen Parameter werden dargestellt und Hinweise zur Zuständigkeit geliefert. Das Merkblatt enthält des Weiteren die Beschreibung von Maßnahmen zur Beseitigung von Ölverunreinigungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei dem Einsatz von Ölbindemitteln und der maschinellen Nassreinigung.

Es richtet sich insbesondere an alle Einsatzkräfte, Vertreter der Wasserwirtschaft, Angehörige von Autobahnmeistereien und Straßen-betriebsdiensten sowie an Angehörige von Straßenreinigungsfirmen.

Merkblatt DWA-M 721 – Arbeitsschutz und Hygiene an Einsatzstellen mit Ölprodukten

Bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern besteht eine Vielzahl von Gefährdungen für die
im Gefahrenbereich eingesetzten Personen. Die Einwirkung dieser Stoffe auf den Körper kann von leichten Hautirritationen bis hin zu schweren Schädigungen führen.

Öl und Ölprodukte sind als solche Gefahrstoffe mit entsprechendem Gefährdungspotenzial zu charakterisieren. Ein sorgloser Umgang mit diesen Stoffen muss, insbesondere bei Einsätzen, vermieden werden. Mit dem Merkblatt sollen leicht verständliche und einfach umsetzbare Regeln und Vorgehensweisen zu Hygiene und Arbeitsschutz an Einsatzstellen mit Ölprodukten aufgezeigt werden.
Das Merkblatt fasst Informationen
in einer für die Einsatzkräfte vor Ort geeigneten Form zusammen.
Es befindet sich zurzeit in der Schlussabstimmung gemäß Regelwerk der DWA und wird im Laufe des Jahres erscheinen.

Wolfgang Lehmann

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