Schutzimpfungen
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Retten, löschen, bergen, schützen – und nicht anstecken! Infektionsschutz dank Schutzimpfungen für die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst.
Die wohl größte Herausforderung für Einsatzpersonal von Feuerwehren und Gefahrenabwehr ist die Nichtplanbarkeit bevorstehender Einsatzszenarien. Zwar können viele Einsatzgeschehen vermutet und in einer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden, was sich aber tatsächlich am Einsatzort darstellt, bleibt immer aufs Neue eine Herausforderung für die Einsatzkräfte vor Ort. Da bestimmte Risiken erst im Nachhinein der Hilfeleistung bekannt werden, ist es wichtig, sämtliche Schutzpotenziale für die Rettungskräfte zu nutzen und die Gefährdung dahingehend gering zu halten.
Infektionsschutz durch Impfungen
Die Schutzimpfung ist die wirksamste Präventionsmaßnahme im Infektionsschutz. Seit der flächendeckenden Einführung verschiedener Impfungen sind einige Infektionskrankheiten bereits so limitiert, dass sie theoretisch auch ganz ausgerottet werden können. Diesen Erfolg hat jedoch bisher nur die Pockenimpfung erreicht, nachdem die Weltgesundheitsorganisation 1966 ein weltweites Programm zu deren Ausrottung startete. Bereits 1980 konnte aufgrund ausreichender Durchimmunisierung der Bevölkerung die Welt als „pockenfrei“ (WHO) erklärt werden. Es gab keine ungeimpften Teile der Bevölkerung mehr, somit konnte sich niemand mehr infizieren und die Krankheit übertragen.
Herdenimmunität schützt alle
Dieses Prinzip der Herdenimmunität ist die wesentlichste Funktion von Schutzimpfungen und funktioniert auch bei weiteren Infektionskrankheiten. Leider beeinflussen Impfgegner diese Erfolge und sorgen dafür, dass die Erreger weiterhin zirkulieren. Das dafür in den letzten Jahren bekannteste Beispiel sind die Masern. Bei den aufgetretenen Krankheitsfällen handelt es sich um vermeidbare Infektionen. Dramatisch dabei ist, dass die besonders Schutzbedürftigen, wie Kleinkinder, Ältere und chronisch Kranke, teilweise von der Impfung ausgeschlossen werden müssen. Deren Immunsystem ist nicht in der Lage, einen eigenen Schutz aufzubauen. Vor allem diese Personen sind also darauf angewiesen, dass es in ihrem Umfeld keine potenziellen Überträger von Infektionen gibt, die sie anstecken und lebensbedrohlich gefährden können. Denn oft sind sie von Krankheitsverläufen heftiger, mit schwerer Symptomatik und Komplikationen betroffen und erkranken lebensbedrohlich.
Masern auf dem Vormarsch
Die Masernimpfung kann erst ab dem 11. Lebensmonat durchgeführt werden und braucht eine zweite Impfgabe ab dem 15. Lebensmonat (StIKo, RKI = Ständige Impfkommission, Robert Koch Institut). Bis dahin sind Säuglinge und Kleinkinder dem Risiko dieser schweren Erkrankung durch Ansteckung aus dem Umfeld ausgesetzt. Das Krankheitsbild zeigt sich von grippeähnlichen Symptomen mit Magen-Darm-Beschwerden und der typischen Ausprägung sogenannter kalkspritzerartiger Flecken bis hin zu Fieber und schwerem Krankheitsgefühl mit Exanthembildung (akut auftretender gleichförmiger Hautausschlag) im Folgestadium. Komplikationen können u. a. zu Lungen- und Hirnentzündungen führen, bei denen bis zu 20 % tödlich verlaufen und bis zu 30 % mit bleibenden Schäden einhergehen (siehe auch RKI-Ratgeber „Infektionskrankheiten“).
Impfgegner gefährden Dritte
Umso unverständlicher ist es, dass es Impfgegner gibt, die dieses Risiko provozieren. Die Betroffenen sind häufig Kinder, die von der Entscheidung ihrer Eltern abhängig sind. Weiterhin sind Infizierte vor allem eine Gefahr für Personen, die sich gern impfen lassen würden, aber gesundheitlich nicht in der Lage bzw. noch zu jung für die Impfgabe sind. Krankheiten, gegen die geimpft werden kann, sollten theoretisch keine Herausforderung mehr für unser Gesundheitssystem sein. Der Präsident des Robert Koch-Instituts Prof. Dr. Wieler formuliert jedoch die Realität als eine andere: „Schlimm, dass Deutschland inzwischen in Europa das Schlusslicht der Masernelimination darstellt“ (RKI 2017). Er betont damit die unzureichenden Impfquoten vor allem im Kinder- und Jugendalter, die dafür sorgen, dass Masern noch immer eine permanent vorherrschende Infektionsgefahr sind.
Einsatzkräfte schützen
Impf- und Immunstatus sind im medizinischen Bereich gute Indikatoren zur Ableitung von Schutzmaßnahmen und Behandlungsoptionen. Innerhalb der Notfallrettung sind oft weder Patientendaten einsehbar oder bekannt noch können diese innerhalb der Einsatzszenarien ausreichend kommuniziert werden. Vor diesem Hintergrund ist Infektionsprävention dringend lückenlos umzusetzen. Seit einigen Jahren wird auch die Frage der Kostenübernahme weniger kritisch diskutiert. Aus Perspektive des Arbeitsschutzes rechtfertigt sich die Notwendigkeit für die Hepatitis-A- und -B-Impfung anhand der Gefährdungsanalysen für hauptamtliche und ehrenamtliche Einsatzkräfte gleichermaßen.
Auch Ehrenamtliche einbeziehen
Historisch betrachtet gibt es Ehrenamtliche im Feuerwehrdienst sogar schon länger und auch heute sind sie unverzichtbar zur Bewältigung vieler Aufgaben der Gefahrenabwehr. Die Gesunderhaltung dieser Personen muss durch die Träger der Organisationen ebenso sichergestellt werden wie bei den Einsatzkräften der Berufsfeuerwehren durch den Arbeitgeber. Und tatsächlich sieht der Zweck des Arbeitsschutzgesetzes dahingehend auch keine Differenzierung vor (Kreutz: 2009). Die Vernachlässigung sämtlicher Infektionsschutzpotenziale bezieht sich häufig auf die Bereiche, in denen kein Betriebsarzt die Aufsicht hat und Maßnahmen des Arbeitsschutzes überwacht. Doch gerade ehrenamtliche Bereiche können großen Infektionsgefahren ausgesetzt sein, wenn sie bei ihrer Unterstützung an den Einsatzstellen Hilfeleistungen geben. In ländlichen Bereichen ohne hauptamtliche Kräfte sind sie mitunter die Ersten am Einsatzort. Sie haben unter Umständen jedoch nicht adäquate Einsatzmaterialien und Schutzausrüstungen und somit schwierigere Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Eigenschutzes. Erfahrungswerte und Vorbereitungen wie Schulungsmaßnahmen und praktische Übungen sind ebenfalls nicht einheitlich ausgeprägt. Umso wichtiger und wertschätzender ist es, allen Einsatzkräften die gleichen Schutzpotenziale zu ermöglichen und sie sowohl in Schulungen einzubeziehen als auch die Dringlichkeit von Schutzimpfungen und Maßnahmen der Basishygiene zu verdeutlichen. Seitens der Träger besteht dahingehend die Pflicht, organisatorische und inhaltliche Vorkehrungen zu treffen, die den Infektionsschutz von Einsatzbeteiligten sicherstellen. Die Pflicht liegt aber ebenso beim Einsatzpersonal selbst, die Grundimmunisierungen und zusätzlichen Impfempfehlungen für sich in Betracht zu ziehen und umzusetzen.
Helen Kaden
Quellen:
- Homepage des Robert Koch-Instituts (www.rki.de)
- Deutscher Feuerwehrverband: „DFV-Fachempfehlung Nr. 3: Hepatitis-Impfschutz bei Freiwilligen Feuerwehren“. URL: www.feuerwehrverband.de/fe-hepatitisschutz.html [Stand: 14. 08. 2015]
- Kreutz, M.: „Entsprechende Anwendung von Arbeitsschutzvorschriften auf ehrenamtlich tätige Personen“. In: Arbeit und Recht, 6 (2009), S. 196–199.
- Wieler, L. H.: „Zu selten, zu spät, mit großen regionalen Unterschieden: Neue Impfquoten zu Rota-, HPV-, Masern- und Influenza-Impfung. Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts“. URL: https://www.rki.de/DE/Content/Service/Presse/Pressemitteilungen/2017/01_2017.html [Stand: 05. 01. 2017].
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