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Brandverhalten von Außenwandbekleidungen

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Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. hat Einspruch gegen den Normentwurf E DIN 4102 – 20 des Deutschen Instituts für Normung erhoben.

Foto: lichtkunst.73/pixelio.de

Der Entwurf definiert ein Prüfverfahren als Grundlage für den Nachweis und die Bewertung des Brandverhaltens von Bauprodukten und Bauarten, die zur Verwendung an bzw. auf Oberflächen von raumabschließenden Gebäudeaußenwänden bestimmt sind. Im beanstandeten Teil 20 geht es um das Verhalten von Außenwandbekleidungssystemen bei Beanspruchung durch Brand innerhalb des Gebäudes und die Einwirkung auf die Fassade durch Flammen, die aus dem Fenster schlagen.

In dem Einspruch gibt die vfdb zu bedenken, dass der vorliegende Entwurf nur den „Lastfall ‚Brand aus einem Fenster“ mit dem Schutzziel einer Begrenzung auf das Brandgeschoss und das darüber liegende Geschoss während 20 min abdeckt.

Reale Brandereignisse und Prüfungen, die von der Bauministerkonferenz (BMK) in Auftrag gegeben worden seien, hätten gezeigt, dass nach diesen Vorgaben zugelassene Systeme bei anderen realistischen Brandereignissen ein nicht hinnehmbares Brandverhalten und ein hohes Personenrisiko bedeuten. In Großversuchen mit einem Sockelbrandszenario, bei denen die Zündquelle einem brennenden Müllcontainer entsprach, hätte sich bereits nach deutlich weniger als 20 min ein Aufreißen des Putzes und ein Vollbrand im Großprüfstand ergeben.

„Früher wurde der Brand im Gebäude als das wesentliche Szenario für Fassadensysteme angesehen. Sowohl die von der BMK in Auftrag gegebenen Großversuche sowie entsprechend die Bewertung der realen Brände zeigen jedoch auch, dass der Brand am Gebäude keinesfalls vernachlässigt werden kann“, heißt es weiter in dem von vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner und der TWB-Vorsitzenden Dr. Anja Hofmann-Böllinghaus unterzeichneten Einspruch. Werde nun der ehemalige Zulassungsversuch für den Nachweis der Schwerentflammbarkeit ohne den Sockelbrandversuch als Normversuch festgelegt, so blieben die Erkenntnisse, die im Forschungsvorhaben, durch die Großversuche und die Sammlung der Realfälle gewonnen wurden, mit allen Risiken für die Bewohner unberücksichtigt, kritisiert die vfdb.

In dem Einspruch wird angeregt, den Normentwurf entsprechend zu ergänzen. So müsse ein Sockelbrandereignis entsprechend den derzeitigen Zulassungsvoraussetzungen mit der gleichen Schutzzielvorgabe wie ein „Brand aus einem Fenster“ betrachtet werden. Ferner müsse einer Brandweiterleitung zwischen brennbaren Außenwandkonstruktionen und brennbaren Dachaufbauten entsprechend den derzeitigen Zulassungsvoraussetzungen mit einem oberen Brandriegel vorgebeugt werden. Vorgeschlagen wird außerdem eine Ergänzung von Brandriegeln in jedem Obergeschoss nach dem Vorbild der Regularien in Österreich. Bisher seien weder mögliche Beschädigungen der Putzschicht noch die nachgewiesene Erhöhung der Brandlast und Beschleunigung der Brände in Wohnungen durch stetig ansteigenden Anteil an Kunststoffen berücksichtigt worden.

Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb)

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