Bundesrat billigt verstärkten Schutz für Rettungskräfte
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Bei tätlichen Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte gelten künftig härtere Strafen. Der Bundesrat billigte am 12. Mai 2017 einen vom Bundestag bereits am 27. April verabschiedeten Gesetzesbeschluss.
Bei tätlichen Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte gelten künftig härtere Strafen. Der Bundesrat billigte am 12. Mai 2017 einen vom Bundestag bereits am 27. April verabschiedeten Gesetzesbeschluss.
Angriffe bei einfachen Diensthandlung strafbar
Er enthält einen neuen Straftatbestand, wonach bei Übergriffen während einfacher Diensthandlungen wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden können. Bisher gelten Haftstrafen nur bei Angriffen während einer Vollstreckungshandlung beispielsweise einer Festnahme.
„Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass diese Gesetzesverschärfung nun beschlossen wurde“, freut sich Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), über die heute durch den Bundesrat verabschiedete Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. „Gesetze verändern aber noch nicht den Respekt gegenüber Einsatzkräften. Erst durch gemeinsam getragene Bündnisaktionen in der Bevölkerung wird uns dies gelingen“, bekräftigt DFV-Präsident Ziebs seine Forderung nach weiteren Maßnahmen zur Achtung vor den Helferinnen und Helfern. Der Deutsche Feuerwehrverband hatte die Verschärfung des Gesetzes engmaschig begleitet.
Gaffen an Unfallstellen strafbar
Außerdem stellt das Gesetz auch das Gaffen an Unfallstellen oder Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue Strafvorschrift „Behinderung von hilfeleistenden Personen“. Der Bundesrat hatte sich bereits im Mai vergangenen Jahres für die Strafbarkeit von Gaffen ausgesprochen und einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (BR-Drs. 226/16 (B)).
Änderungen gelten auch für Rettungskräfte
Darüber hinaus erweitert das Gesetz die Strafbarkeit für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Künftig liegt ein besonders schwerer Fall bereits dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, aber gar nicht verwenden möchte. Die Änderungen sollen auch Rettungskräften zu Gute kommen.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet und kann dann verkündet werden. Es soll einen Tag später in Kraft treten.
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