Diese Brandschutzbestimmungen gelten für Hochhäuser
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Nach dem verheerenden Hochhausbrand in London steht der Brandschutz in der Kritik. Doch welche Bestimmungen gelten eigentlich in Deutschland? Wie sind Hochhäuser hierzulande geschützt?
Hochhausbrände haben ihre ganz eigene Dynamik. Brände entstehen nicht häufiger als in anderen Gebäuden, aber sie breiten sich wesentlich schneller aus. Der Faktor Zeit spielt deshalb eine große Rolle, da meistens sehr viele Menschen in Gefahr sind. Für Gebäude, die höher als 22 Meter sind, gelten deshalb vergleichsweise strenge Vorschriften in Deutschland:
- Bei Hochhäusern bis 60 m Höhe sind zwei notwendige Treppenhäuser oder ein Sicherheitstreppenhaus mit Druckbelüftungsanlage vorgeschrieben.
- Bei Hochhäusern über 60 m müssen alle notwendigen Treppenhäuser als Sicherheitstreppenhäuser gebaut werden.
- Auch der Einbau von automatischen Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlagen) ist vorgeschrieben. Ausgenommen sind Hochhäuser in Zellenbauweise, die niedriger als 60 m sind. Jede einzeln genutzte Fläche darf nicht größer als 200 m² sein.
- Nichttragende Außenwände, die entweder aus nichtbrennbaren Baustoffen oder Dämmstoffen bestehen, müssen mit Materialien umschlossen sein, die nicht brennen können. Dazu zählen etwa Metallkassetten.
- Abfallschächte sind inzwischen verboten, um das Übergreifen des Feuers auf obere oder untere Etagen zu verhindern.
- Elektrische Leitungen oder Datenleitungen, die über mehrere Geschosse führen, müssen in Installationsschächten angeordnet werden. Diese Schächte müssen entraucht werden können.
- Das Gebäude muss mit einer Brandmeldeanlage vollständig überwacht werden, um im Brandfall Bewohner und Rettungskräfte zu alarmieren.
Ziel der Brandschutzbestimmungen ist es, in erster Linie Menschenleben zu retten, die Brandbekämpfung zu ermöglichen sowie eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Versicherer arbeiten stets daran, technische und organisatorische Vorgaben zu entwickeln, die Großbrände wie aktuell in London verhindern helfen sollen.
Brandschutzvorschriften auch für bestehende Bauten anwenden
Ab einer Höhe von 22 m gilt ein Deutschland ein Gebäude als Hochhaus. Der Brandschutz für die hiesigen Wolkenkratzer ist über das Baurecht geregelt, vielfach über die „Muster-Hochhaus-Richtlinie“ (PDF). Darin ist unter anderem geregelt, welches Baumaterial verwendet werden darf, wie widerstandfähig dieses gegen Feuer sein muss und ob eine Feuerlöschanlage vorgeschrieben ist. Aber auch die Anzahl der Flucht- und Rettungswege ist in den Brandschutzbestimmungen geregelt.
Brandschutzbestimmungen gelten jedoch lediglich für Neubauten. Angesichts immer wieder auftretender Brände sollte sie jedoch auch für bestehende Hochhäuser gelten. Die baurechtlichen Vorschriften sollten entsprechend angepasst werden. Im Zuge der Diskussion über die mögliche Kostensenkung beim Wohnungsbau in einzelnen Bundesländern wird die Gestaltung der Rettungswege ebenfalls immer wieder thematisiert. Schwere Brände wie aktuell in London zeigen jedoch auf, dass ein Abbau der Brandschutzbestimmungen höchstkritisch zu sehen ist.
Red. mit GDV
Weitere Informationen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) finden Sie als PDF hier:
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Welche Brandschutzklasse sollten Wohnungstüren zum Flur in einem Hochhaus über 22m bis 44m haben? Feuerhemmed T30 T90 selbschliessend nach aussen ausgehend?
Danke iim voraus
Damen und Herren, leider funktioniert der Link auf die PDF-Datei mit der „Muster-Hochaus-Richtlinie“ nicht. Wenn Sie mir diese Datei schicken würden bzw. mir mailen würden, wo ich die Datei finden kann, wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Rolf-Rainer Lamprecht
Hallo Hr. Lamprecht,
Sie haben Recht, der Link hat nicht mehr funktioniert. Wir haben ihn direkt im Beitrag aktualisiert, damit nicht der oder die nächste vor demselben Problem steht.
sma