Geprüfte Feuerwerkskörper erkennen
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Die Fachleute von der Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung (BAM) warnen vor illegalem Silvester-Feuerwerk und erklären, wie man sicheres Feuerwerk erkennt und Böller sicher zündet.
Die nicht ordnungsgemäße Verwendung von Feuerwerk kann zu Personen- und Sachschäden führen, warnen die Experten. Feuerwerkskörper müssen auf ihre Sicherheit hin geprüft werden bevor sie auf den europäischen Markt kommen. Bei den prüfenden Institutionen handelt es sich um neutrale, unabhängige Organisationen, die die jeweiligen Mitgliedstaaten benennen. Neben der BAM existieren derzeit zwölf Stellen in Europa, die Feuerwerk gemäß der Richtlinie pyrotechnische Gegenstände [2013/29/EU] prüfen.
Feuerwerk der Kategorie F2 nur für volljährige Personen
Darüber hinaus gibt es neben der EU-Regelung länderspezifische Weisungen für die Verwendung von Feuerwerk. In Deutschland dürfen Feuerwerksprodukte der Kategorie F2, zu denen auch Silvesterraketen, Feuerwerksbatterien, Knaller oder auch Fontänen zählen, nur von Personen über 18 Jahren gekauft und verwendet werden. Der Erwerb und die Verwendung von Raketen der Kategorie F2 mit mehr als 20 Gramm Knallsatz sind nur Personen mit einer speziellen Erlaubnis oder einem Befähigungsschein gestattet.
„Wir raten Verbrauchern, nur geprüfte Feuerwerkskörper zu kaufen und vor dem Gebrauch die Gebrauchsanleitung gründlich zu lesen“, sagt Dr. Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der BAM. „Insbesondere sollte man darauf achten, die empfohlenen Sicherheitsabstände einzuhalten und Knaller nicht aus der Hand zünden“, ergänzt er.
Warnung vor illegalem Silvester-Feuerwerk
Nach wie vor gelangen auch illegale Pyrotechnikartikel nach Deutschland. Die BAM warnt ausdrücklich vor dem Gebrauch dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks.
„Illegale Knallkörper enthalten oft eine Mischung explosionsgefährlicher Substanzen, deren Auswirkungen unberechenbar sind. Sie können schwere Verletzungen oder auch die Abtrennung von Gliedmaßen verursachen“, betont Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM im Bereich Explosivstoffe.
Verbraucher sollten beim Kauf von Feuerwerk darauf achten, dass die Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie eine deutsche Gebrauchsanleitung vorliegen, empfiehlt die BAM.
Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Feuerwerk sind online verfügbar.
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