Hessen regelt Brandschutz in Landesbauordnung neu
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Zum Schutz von schlafenden Personen muss auch außerhalb von Wohnungen in allen Aufenthaltsräumen, in denen Personen schlafen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein.
Das Bundesland Hessen ändert mit Wirkung zum 6. Juli 2018 seine Landesbauordnung. In §14 wird der Brandschutz neu geregelt. Zum Schutz von schlafenden Personen muss auch außerhalb von Wohnungen in allen Aufenthaltsräumen, in denen Personen schlafen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Für Neu- und Umbauten gilt das Gesetz ab sofort, für Bestandsbauten ab 1. Januar 2020. Zuständig für die Nachrüstung ist der Eigentümer des Objektes.
Die neue Verordnung gilt unter anderem für Kindertageseinrichtungen, Pensionen und Hotels, aber auch für Betriebe, die Mitarbeiterräume zum Schlafen bereitstellen, z.B. für Erntehelfer. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Gesetz verstößt, handelt ordnungswidrig, was mit bis zu 500.000 EUR geahndet werden kann.
Besonders gefährdet: Kinder und Hotelgäste
Kinder im Alter bis sechs Jahre sind noch nicht in der Lage, Gefahren zu erkennen und richtig einzuschätzen. Neben dem vorbeugenden Brandschutz, der Ausbildung der Mitarbeiter für geeignete Notfallmaßnahmen und regelmäßige Räumungsübungen ist im Brandfall daher eine schnellstmögliche Warnung anwesender Personen lebenswichtig, um die Kinder rechtzeitig in Sicherheit bringen zu können.
Aber auch Hotelgäste sind gefährdet, vor allem wenn Fluchtwege nicht vertraut und in verrauchten Fluren schwer zu finden sind. Mal sind es technische Fehler, mal Zigarettenasche im Mülleimer, die für einen Brand sorgen. Obwohl Hotelzimmer normalerweise mit brandschutzhemmenden Materialien an Wänden und Böden ausgestattet sind, brennen auch sie innerhalb weniger Minuten lichterloh.
Ein großes Plus an Sicherheit
Der Gesetzgeber schließt mit der Erweiterung der Ausstattungspflicht eine Schutzlücke, weil nach der bisherigen Regelung in Hessen zum Beispiel Schlafräume in Kindertagesstätten, Gästezimmer in kleineren Hotels und Pensionen oder Schlafzimmer in Unterkünften für Flüchtlinge, die keine Sonderbauten sind, nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden mussten. „Insgesamt bedeutet die Neufassung der hessischen Landesbauordnung ein großes Plus an Sicherheit“, meint Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und ergänzt „Für Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Hessen übrigens unverändert weiter.“
Was bedeutet das neue Gesetz, wenn bereits Brandmeldeanlagen Vorschrift sind?
Nach dem Wortlaut der neuen hessischen Bauordnung besteht die Pflicht selbst in Gebäuden, für die bereits eine Brandmeldeanlage mit Brandmeldern nicht nur in den Fluren, sondern auch in allen Räumen vorgeschrieben oder vorhanden ist. Auch in diesen Gebäuden sind demnach Rauchwarnmelder in allen Zimmern einzubauen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen. In solchen Fällen rät die Initiative Brandrauchprävention, den Rat und die Hilfe eines Architekten und im Zweifelsfall auch die eines Rechtsanwaltes einzuholen, um bei der zuständigen Bauaufsicht eine Befreiung von der Ausstattungspflicht der Schlafräume mit zusätzlichen Rauchwarnmeldern zu erreichen. Sind jedoch Brandmeldeanlagen zwar vorgeschrieben, allerdings ohne Melder in den Schlafräumen, empfiehlt die Initiative dringend, dort mit der Brandmeldeanlage integrierbare Rauchmelder nebst Warneinrichtung durch Fachfirmen installieren zu lassen.
Forum Brandrauchprävention e.V.
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