Neue Verordnung zu PSA verabschiedet
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Die Europäische Kommission hat eine Verordnung zur persönlicher Schutzausrüstung (PSA) veröffentlicht. Damit wurde ein Schritt zur Überarbeitung der PSA-Richtlinie 89/686/EWG abgeschlossen. Neben der neuen Rechtsform, die ohne Umsetzung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, werden verschiedene PSA-relevante Änderungen vorgeschlagen. Gleichzeitig wird der Text an den Neuen Rechtsrahmen angepasst.
Die PSA-Richtlinie wurde 1989 als eine der ersten Richtlinien nach dem neuen Ansatz formuliert. Sie regelt das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung wie Sicherheitsschuhen, Schutzkleidung, Fahrradhelmen oder Sonnenbrillen in der EU. Eine Überarbeitung wurde schon wenige Jahre später diskutiert, letztendlich jedoch erst nach Verabschiedung des Neuen Rechtsrahmens in Angriff genommen.
Nun hat das Europäische Parlament am 20.1.2016 die neue PSA-Verordnung verabschiedet, die offiziell 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt. Sie wird 24 Monate nach dem Inkrafttreten gültig und ist dann für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Die aktuell geltende PSA-Richtlinie 89/686/EWG wird nach einer großzügigen Übergangsfrist aufgehoben.
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