Nur geprüftes Feuerwerk kaufen
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Zur Begrüßung des neuen Jahres werden wieder Millionen von Feuerwerkskörpern entzündet. Diese Raketen, Knallkörper oder Verbundfeuerwerke müssen, bevor sie auf den europäischen und damit auch deutschen Markt dürfen, auf ihre Sicherheit hin geprüft werden.
Die Prüfung von Feuerwerk wird in Europa gemäß der Richtlinie pyrotechnische Gegenstände [2013/29/EU] durch benannte Stellen durchgeführt. Diese Stellen sind neutrale, unabhängige Organisationen, die der EU-Kommission von den jeweiligen Mitgliedstaaten benannt werden. Derzeit gibt es neben der Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung (BAM) 14 benannte Stellen in Europa.
Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht. Die BAM hat die europaweit gültige Kennnummer 0589.
Aber Achtung: Zusätzlich gibt es länderspezifische Regelungen für die Verwendung von Feuerwerk. Beispielsweise dürfen in Deutschland Feuerwerksprodukte der Kategorie F2, zu denen auch Silvesterraketen, Feuerwerksbatterien, Knaller oder auch Fontänen zählen, nur von Personen über 18 Jahren gekauft und verwendet werden. Außerdem dürfen Raketen der Kategorie F2 mit mehr als 20 g Knallsatz nur von Personen mit einer speziellen Erlaubnis oder einem Befähigungsschein erworben und gezündet werden.
„Die derzeitige Rechtslage zum Einkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern ist für Laien nicht immer einfach zu überblicken, da sowohl EU-Recht als auch nationales Recht gelten“, sagt Dr. Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der BAM. „Um das eigene Silvesterfeuerwerk sicher in Deutschland zu verwenden und zu genießen, sollten Verbraucher daher nur geprüfte Feuerwerkskörper in Deutschland kaufen.“
Die BAM demonstrierte unlängst verschiedene zugelassene Pyrotechnikartikel und erklärte, wie Feuerwerk bei der BAM geprüft wird. Bei der Prüfung wird beispielsweise untersucht, ob das vom Hersteller gelieferte Feuerwerks-Baumuster mit der technischen Zeichnung übereinstimmt, angegebene Mengenangaben stimmen und keine unzulässigen Stoffe verwendet wurden. Geprüft wird auch, ob Feuerwerkskörper den Belastungen bei Handhabung, Transport und Lagerung Stand halten und ob die vorgegebenen Anforderungen zur Zeitverzögerung nach Zündung, Schallwerte und Flugrichtung sowie -höhe eingehalten werden.
Neben den zugelassenen Feuerwerksartikeln, gelangen jedoch nach wie vor auch illegale Pyrotechnikartikel nach Deutschland. Vor dem Gebrauch dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks warnt die BAM ausdrücklich.
„Aufgrund der unklaren Mischung von explosionsgefährlichen Substanzen in nicht zugelassenen Knallkörpern ist es nicht vorhersehbar, wie diese reagieren“, so Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM im Bereich Pyrotechnik. „Oft sind schwere Verletzungen oder auch die Abtrennung von Gliedmaßen die Folge.“
Die BAM rät Verbrauchern beim Kauf von Feuerwerk darauf zu achten, dass die Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie eine deutsche Gebrauchsanleitung vorliegen. Parallel gilt noch für dieses Silvester die alte nationale Zulassungsnummer.
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