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Rauchmelderpflicht in Thüringen – Übergangsfrist für Bestandsbauten läuft Ende 2018 aus

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Bereits seit dem 29. Februar 2008 ist der Einbau von Rauchmeldern bei Neu- und Umbauten in Thüringen Pflicht. In Bestandsbauten wird er ab Anfang 2019 verpflichtend.

Ab 2019 ist der Einbau von Rauchmeldern auch in Bestandsbauten verpflichtend (Foto: Initiative „Rauchmelder retten Leben“)

Wohneigentümer, die ihr Heim noch nicht entsprechend ausgestattet haben, sollten möglichst bald in sämtlichen Wohnräumen Rauchmelder installieren und nicht bis zum Ende der Übergangsfrist warten, appelliert die Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Das gelte sowohl für selbstgenutzte als auch für vermietete Immobilien.

Eigentümer sind zuständig für Einbau und Wartung

„Noch immer stirbt in Deutschland jeden Tag durchschnittlich ein Mensch an den Folgen eines Brandes. Rauchwarnmelder hätten sie warnen können“, sagt Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Zwingend erforderlich ist neben der Installation auch die richtige Wartung. Der Eigentümer ist verpflichtet, die installierten Rauchmelder mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und sie gegebenenfalls zu warten. Dadurch soll die Betriebsbereitschaft der Geräte gewährleistet werden.

Laut Thüringer Bauordnung § 46 Abs. 4 müssen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, über die man ins Treppenhaus oder Freie gelangen kann, mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. Ein offener Treppenraum in Einfamilienhäusern gilt als Fluchtweg und muss mit mindestens einem Rauchwarnmelder am höchsten Punkt versorgt werden.

Verbraucher sollten auf das Qualitätslabel „Q“ achten

Im Wohnzimmer sowie in anderen Aufenthaltsräumen, wo die Brandgefahr durch viele elektrische Geräte besonders groß ist, sollte man weitere Geräte montieren. Die Installation muss immer laut Bedienungsanleitung und mit dem Montagematerial, das der Verpackung beigefügt ist, erfolgen. Die Rauchmelder werden dabei möglichst immer in der Mitte der Zimmerdecke, aber mindestens 50 Zentimeter entfernt von Wänden, Lampen, Balken oder Unterzügen angebracht.

Beim Kauf von Rauchmeldern müssen Verbraucher auf das CE-Kennzeichen und die DIN-Angabe EN 14604 achten. „Dieser Mindeststandard sagt aber nichts über die Qualität aus. Für Verbraucher ist der Qualitätsunterschied von außen schwer erkennbar. Wer auf Nummer sicher gehen will und Wert auf zuverlässige Qualität legt, sollte sich daher für Q-Rauchwarnmelder entscheiden“, rät Christian Rudolph. Die Stiftung Warentest spricht sich ebenfalls gegen den Kauf günstiger Rauchwarnmelder mit austauschbaren Batterien aus. Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“ sind verlässlicher, robuster und komfortabler durch die festeingebaute 10-Jahres-Batterie. Des Weiteren sorgen sie für weniger Fehlalarme.

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