So kommen Sie sicher durch den Karneval
Mehr aktuelle Beiträge und Einsatzberichte finden Sie in:
FEUERWEHR | RETTEN – LÖSCHEN – BERGEN
Deutschlands große Feuerwehrzeitschrift
JETZT LESER/-IN WERDEN
Alkohol am Steuer, Sichtbehinderung durch Kostüme oder ein Parkplatz in der Karnevalszone können unschöne Folgen haben – für den Fahrer und sein Fahrzeug.
Der ACV rät an Karneval zu Besonnenheit im Straßenverkehr. Denn Alkohol am Steuer, Sichtbehinderung durch Kostüme oder ein Parkplatz in der Karnevalszone können unschöne Folgen haben – für den Fahrer und sein Fahrzeug.
Die Jecken sind wieder los – aber im Straßenverkehr gibt es auch an Karneval keine Narrenfreiheit. Besonders bei Alkohol am Steuer oder auf dem Fahrrad hört der Spaß auf, denn bereits ab 0,3 Promille werden Seh- und Reaktionsvermögen beeinträchtigt. Ab 0,5 Promille drohen 500 EUR Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit und junge Menschen bis 21 Jahre gilt grundsätzlich die Null-Promille-Grenze.
Vorsicht auch vor Restalkohol
„Autofahrer sollten sich nach einer durchfeierten Nacht auch am nächsten Tag nicht auf die Restalkohol-Angaben aus Apps verlassen, sondern besser auf Bus und Bahn ausweichen“, rät Lars Wagener, Vorsitzender der ACV Geschäftsleitung. Denn ist bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann es teuer werden, da der Anspruch auf Vollkaskoversicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt werden und der Versicherungsnehmer in Regress genommen werden kann. Daher rät der ACV, das Auto an Karneval grundsätzlich stehen zu lassen und auf den ÖPNV auszuweichen. „Unser ACV-Tipp: In den Karnevalshochburgen bieten die Verkehrsbetriebe während der jecken Saison vergünstigte Karnevals-Tickets an“, sagt Lars Wagener.
Auf Masken oder Kostüme im Auto verzichten
Muss es doch einmal das Auto sein, sollten Autofahrer während der Fahrt auf ausladende Kostüme, üppige Perücken und Masken verzichten. Schon kleinere Behinderungen durch die Verkleidung erhöhen nicht nur das Unfallrisiko, auch dürfen laut Gesetz Sicht, Gehör und die Bewegungsfreiheit des Fahrers nicht beeinträchtigt sein. Wer mit Kostüm einen Unfall baut, handelt fahrlässig und riskiert Strafen und Probleme mit der Versicherung. Wer mit einer Maske in eine Verkehrskontrolle gerät, muss zudem mit einem Bußgeld rechnen, da Autofahrer ihr Gesicht nicht verstecken dürfen.
Autos sicher abstellen
Nicht nur Besucher, sondern auch Anwohner von Karnevalszonen sollten an den jecken Tagen an ihr Fahrzeug denken. Damit auch das Auto unbeschadet durch die Karnevalszeit kommt, sollten sie ihr Fahrzeug in Garagen oder abseits von Umzügen und Partymeilen abstellen, um nicht auf Schäden wie abgebrochenen Spiegeln und kaputten Scheiben sitzen zu bleiben.
Mehr Infos
Sie wollen regelmäßig aktuelle Einsatzberichte, Techniknews und Fahrzeuginfos der FEUERWEHR erhalten? Dann melden Sie sich jetzt für unseren kostenlosen E-Mail-Newsletter an!