Vandalismus: Der Missbrauch von Feuerlöschern
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In öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Jugendzentren werden Feuerlöscher immer wieder mutwillig entleert oder beschädigt. Doch sie müssen jederzeit für die Bekämpfung entstehender Brände einsetzbar sein. Deswegen sind ihre Demolierung und ihr Missbrach strafbar.
Rechtslage
Dabei gilt § 145 des Strafgesetzbuchs („Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“). Denn diesem zufolge ist die Beschädigung von Brandschutzeinrichtungen strafbar. Wer sich schuldig macht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Zusätzlich können hohe Reinigungs- und Entsorgungskosten entstehen, für die man den Verursacher gegebenenfalls zur Kasse bittet.
Deshalb müssen besonders Jugendliche für den sachgemäßen Umgang mit Feuerlöschern sensibilisiert werden. Hier sind Eltern genauso gefragt wie Lehr- und Ausbildungskräfte, den Brandschutz und den richtigen Umgang mit Feuerlöschern zu thematisieren.
Schaum- vs. Pulverlöscher
Generell stehen für die Installation in Gebäuden Schaum- oder Pulverlöscher zur Verfügung. Pulverlöscher sind als sogenannte ABC-Löscher zur Bekämpfung von Bränden fester (A), flüssiger (B) und gasförmiger (C) Stoffe geeignet. Sie sind in der Anschaffung meist günstiger als Schaumlöscher. Schaumlöscher beinhalten eine filmbildende Lösung, welche den Brand erstickt und zugleich kühlt. Sie sind für die Brandklassen A und B geeignet.
Die Folgekosten minimieren
Der Bundesverband Bandschutz-Fachbetriebe e.V. empfiehlt, in öffentlichen Gebäuden auf Schaum- statt Pulverlöscher zurückzugreifen. Denn die Pulverlöscher weisen zwar geringere Anschaffungskosten auf, ziehen jedoch höhere Folgekosten bei Vandalismus nach sich. Ursächlich hierfür sind die Eigenschaften des Löschpulvers: Dabei handelt es sich um ein feines Salzgemisch, das sich beim Einsatz im gesamten Raum verteilt. Es dringt selbst in kleinste Spalten und Zwischenräume und ist nur schwer zu entfernen. Dies erhöht die Folgekosten von Vandalismus am Feuerlöscher erheblich.
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
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