Superbanner_Vergaberecht_KW44
Skyscraper_Kalender_KW44

Regeln zum Verhalten bei Martinshorn und Blaulicht

2024_7-8

Mehr aktuelle Beiträge und Einsatzberichte finden Sie in:
FEUERWEHR | RETTEN – LÖSCHEN – BERGEN
Deutschlands große Feuerwehrzeitschrift
JETZT LESER/-IN WERDEN

Wenn Einsatzfahrzeuge mit Martinshorn und Blaulicht fahren, zählt meist jede Sekunde. Doch viele Autofahrer*innen verhalten sich oft falsch, sei es aus Unwissenheit oder Egoismus. Das sind die Regelungen zum richtigen Verhalten in dieser Situation.

Das richtige Verhalten, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn ankommen ist, ihnen umgehend Platz zu machen.
Vielen Autofahrer*innen ist das richtige Verhalten unbekannt, wenn sie auf Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn treffen. Foto: Goslar Institut.

Unfälle mit Einsatzfahrzeugen sind leider keine Seltenheit. Laut Statistik wird in Deutschland etwa zehnmal am Tag ein Rettungs- oder Notarztwagen im Einsatz in einen Unfall verwickelt. Entsprechend verunfallen Einsatzkräfte drei- bis viermal häufiger als normale Autofahrer*innen. Ausgenommen ist die Polizei. Für sie gibt es nämlich keine entsprechenden offiziellen Zahlen. Allerdings gehen Experten davon aus, dass es keine großen Unterschiede zu den übrigen Rettungskräften auf Sonderfahrt gibt. Besonders daran ist: Polizist*innen trainieren solche Einsatzfahrten gesondert.

So verhalten Sie sich richtig

Allerdings hilft jedes Training wenig, wenn andere Verkehrsteilnehmer*innen die Vorschriften missachten, die das Verhalten gegenüber Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn regeln. Dabei sind die Vorschriften glasklar: Platz machen, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn kommen. Jedoch scheint es, dass viele Autofahrer*innen nicht wissen, wie sie sich zu verhalten haben, wenn sie auf Einsatzfahrzeuge treffen.

Hier hilft der § 38 der Straßenverkehrsordnung. Er legt unmissverständlich fest, was andere Verkehrsteilnehmer*innen zu tun haben, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn kommen:

  • Freie Bahn schaffen: Entsprechend müssen sie entweder an den rechten oder linken Fahrbahnrand fahren. Das ist aber abhängig von der Verkehrssituation. Für welche Seite sie sich entscheiden, sollten Kraftfahrer*innen mit dem Blinker anzeigen. Am sichersten ist es, am Fahrbahnrand stehen zu bleiben. Es kann jedoch auch langsam weitergefahren werden. Auf jeden Fall ist zu warten, bis die Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind.
  • Bei Platznot: Ist in engen Straßen kein Platz vorhanden, sollten Fahrer*innen zügig bis zu einer breiteren Stelle vorfahren, an der Rettungs- oder Polizeiwagen passieren können. Klar ist jedoch: Fahrzeugen mit Sonderberechtigung ist schnellstmöglich Platz zu machen.
  • Rote Ampel: Diese Situation erlaubt ggf. sogar das Überfahren der Haltelinie einer roten Ampel. Jedoch muss eine Gefährdung des querenden Verkehrs ausgeschlossen sein.
  • Rettungsgasse: Kommt es auf Straßen mit mehr als zwei Spuren zu einem Stau oder Stop-and-Go-Verkehr, müssen Autofahrer*innen eine Rettungsgasse bilden. Und das bereits bevor der Bedarfsfall eintritt, also bevor sich Einsatzfahrzeuge nähern. Stehen Fahrzeuge bereits im Stau, haben sie meist keinen Platz mehr zum Rangieren und behindern so dann die Einsatzfahrzeuge.

Sonderrechte im Einsatzfall mit Privatfahrzeug

Die Sonderrechte im Einsatzfall der Straßenverkehrsordnung können Einsatzkräfte notfalls auch mit ihrem privaten Fahrzeug in Anspruch nehmen. Allerdings nur, sofern eine genau definierte Dringlichkeit vorliegt. Zu Actionszenen, wie sie in Film und TV vorkommen, kann es dabei jedoch nicht kommen. Denn die betroffenen Berufsgruppen müssen auch auf Sonderfahrt dem Gesetz zufolge die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung berücksichtigen.

Kracht es dennoch zwischen einem Einsatzfahrzeug im Einsatz und einem normalen Fahrzeug, prüft die Kfz-Haftpflichtversicherung des Einsatzfahrzeugs, ob und wenn ja wie sich die Haftung auf die Unfallbeteiligten aufteilt. Manche Richter entschieden nämlich schon, dass die Schäden von den Beteiligten zu gleichen Teilen verursacht worden seien. Dennoch gilt für alle Verkehrsteilnehmer*innen, den Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn zu freier Fahrt zu verhelfen.

Goslar Institut
Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern e.V.

Mehr Infos

Sie wollen regelmäßig aktuelle Einsatzberichte, Techniknews und Fahrzeuginfos der FEUERWEHR erhalten? Dann melden Sie sich jetzt für unseren kostenlosen E-Mail-Newsletter an!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert