Weniger Arbeitsunfälle, mehr Wegeunfälle
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Die Unfallzahlen von freiwilligen Feuerwehrleuten gehen, einzelne Schwankungen ausgenommen, seit Jahren zurück. Die Zahl der Wegeunfälle erreichte hingegen 2016 den höchsten Stand seit 2010.
Die mehr als 1,3 Millionen Menschen, die sich in Deutschland im freiwilligen Feuerwehrdienst engagieren, stehen unter dem Schutz der Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen der Bundesländer.
Laut DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) wurden im Jahr 2016 5.458 meldepflichtige Arbeitsunfälle von freiwilligen Feuerwehrleuten registriert – 346 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Wegeunfälle indes ist 2016 deutlich angestiegen. 368 Feuerwehrleute, 77 mehr als im Vorjahr, verunglückten auf dem Weg zum Einsatz oder vom Einsatzort nach Hause. Seit dem Jahr 2010 ist dies der höchste Stand bei den Wegeunfällen.
Ein Unfall im Feuerwehrdienst oder auf dem Weg zum Einsatzgebiet endete 2016 für fünf Personen tödlich. Erstmals eine Verletztenrente erhielten 2110 freiwillige Feuerwehrleute. Eine Rentenzahlung wurde notwendig, da etwa 40 Prozent aller meldepflichtigen Unfälle schwerwiegend waren. In der gesetzlichen Unfallversicherung werden Renten ab einer Erwerbsminderung von 20 Prozent gezahlt.
Gute Absicherung ist wichtig
„Wer sich im Dienst der Allgemeinheit in Gefahr begibt, muss die Sicherheit haben, dass er sich im Fall des Falles auf die Unterstützung der Allgemeinheit verlassen kann. Die Absicherung für die ehrenamtlich Tätigen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes geht deshalb sogar über die Absicherung bei Arbeitsunfällen von Beschäftigten hinaus“, betont Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Freiwillige Feuerwehrleute erhalten zusätzlich zu den Leistungen, die regulär Beschäftigte aus der gesetzlichen Unfallversicherung bekommen, individuelle Mehrleistungen der Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen. Die Zahlungen gibt es als besondere Anerkennung für Personen, die ehrenamtlich im Interesse der Allgemeinheit tätig sind. Arbeitgeber- und Versichertenvertreter legen in der Selbstverwaltung der einzelnen Kassen fest, wie genau die Mehrleistungen geregelt sind.
Ist der Gesundheitsschaden tatsächlich auf einen Unfall im Dienst zurückzuführen, greift dieser umfassende Schutz. Er gilt jedoch nicht, wenn er die Folge eines natürlichen Alterungsprozesses ist.
Härtefallfonds bei alterungsbedingten Leiden
„Diese Fälle sind selten, sie kommen jedoch vor. Die meisten Bundesländer haben daher inzwischen Härtefallfonds geschaffen, die da helfen können, wo das Gesetz der Unfallversicherung eine klare Grenze setzt. Wir begrüßen diese Fonds, denn sie erbringen Leistungen in einem Bereich, den die gesetzliche Unfallversicherung nicht abdecken kann“, erklärt Dr. Joachim Breuer. Die Bundesländer entscheiden, wie die Auszahlungen aus diesem Fonds organisiert werden.
Die Mittel für diese Unterstützungsleistungen kommen in den einzelnen Ländern aus dem Landeshaushalt. Sie beziehen alle Feuerwehren ein. Die Kommunen müssen diese Mittel in anderen Ländern aufbringen. Es existieren teilweise Regelungen, die besagen, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie sich an den Fonds beteiligen oder nicht.
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