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Wildunfall: Wie verhalte ich mich richtig?

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295.000 Wildtierunfälle ereigneten sich 2019. Das gab der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) bekannt. Das sind ganze 27.000 Unfälle mehr als im Vorjahr 2018! Grund genug, sich zu fragen: Was ist eigentlich bei einem Wildunfall zu beachten?

Ein Wildunfall ist unschön. Dennoch lassen sie sich meist nicht verhindern. Ausweichmanöver sollten auf jeden Fall unterlassen werden.
Ein Wildunfall lässt sich meist nicht vermeiden. Auf gar keinen Fall sollen Ausweichmanöver vorgenommen werden. © Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com

295.000 Wildunfälle im Jahr 2019 – diese hohe Zahl gab der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) bekannt. Damit bearbeiteten die Kfz-Versicherungen so viele Fälle wie nie zuvor. Werden die Unfallzahlen mit 2018 verglichen, so zeigt sich ein Anstieg um 27.000 im Vergleich zum Vorjahr. Das bedeutet, dass täglich knapp 800 Pkw, die entweder voll- oder teilkaskoversichert sind, mit Wildschweinen, Hirschen oder Rehen zusammenstießen. Auch zeigen die Daten des GDV, dass die Reparaturen nach Wildunfällen teurer geworden sind. Denn die Versicherungen zahlten 2019 für jeden Unfall knapp 3.000 Euro. Das sind 6 % mehr als im Vorjahr. Eine Ursache sind u. a. gestiegene Preise für Karosserieteile. Diese müssen nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden. Die Gesamtkosten für Wildunfälle beliefen sich für die Autoversicherer auf rund 885 Millionen Euro. Das bedeutet ein Plus von 17 %.

Ganzjährige Gefahr für einen Wildunfall

Autofahrer sollten ganzjährig besondere Vorsicht walten lassen, nicht nur im Frühjahr oder Herbst. Gerade während der Dämmerung und nachts ist mit Wildwechsel zu rechnen. Warnschilder weisen dabei auf Stellen hin, an denen Fahrzeugführer ihre Fahrweise der Situation anpassen sollten. Gerade die Ränder von Wiesen, Feldern und Wäldern stellen Gefahrenstellen dar. Dort sollten sie in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern und vorausschauend fahren. Laut Statistik registrieren Versicherungen vor allem im Frühjahr und im Herbst ein erhöhtes Unfallrisiko. Besonders die Monate April und Mai sowie Oktober, November und Dezember bergen ein hohes Gefahrenpotenzial.

Ausweichmanöver vermeiden

Taucht Wild am Straßenrand auf, sollte der Fahrer es auf keinen Fall mit dem Fernlicht blenden, denn dadurch werden die Tiere lediglich verwirrt. Folglich verlieren sie die Orientierung oder laufen instinktiv auf die Lichtquelle zu. Sinnvoller ist es, Wildtiere durch Hupen zu verscheuchen. Ausweichen sollten Autofahrer lediglich als letztmögliches Mittel in Betracht ziehen. Denn es gibt keine Garantie für ein sicheres Ausweichmanöver! Vor allem bei höherer Geschwindigkeit besteht dann die Gefahr einer Kollision mit einem entgegenkommenden Auto oder einem Baum. Oder aber das Fahrzeug landet im Straßengraben. Es zeigt sich, dass ein Ausweichen meist ein größeres Risiko birgt als die Kollision mit einem Wildtier. Es kann aber Situationen geben, in denen das Ausweichen unumgänglich oder zumindest die bessere Alternative ist. Sollte es zum Zusammenstoß kommen, so sollte das Tier nicht berührt werden. Denn es besteht u. a. Tollwutgefahr. Der zuständige Förster oder Jagdpächter wird das Tier von der Straße räumen.

Checkliste: Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall
Ο Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
Ο Die Polizei benachrichtigen.
Ο Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
Ο Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
Ο Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
Ο Den Kfz-Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.

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Wer zahlt bei einem Wildunfall?

Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Auto, die durch sogenanntes Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden. Das Gleiche gilt für die Vollkaskoversicherung. Denn in dieser sind die Leistungen der Teilkasko immer enthalten. Ein Wildschaden nimmt aber keinen Einfluss auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt. Ist das Auto lediglich  mit einer Kfz-Haftpflicht versichert, trägt der Fahrer die Kosten für den Wildschaden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Sachschäden an fremden Fahrzeugen oder Personenschäden, wenn man einen Unfall verursacht hat.

Damit die Schäden schnell reguliert werden, sollten Autofahrer ihre Versicherung zügig kontaktieren. Das sollte auf jeden Fall geschehen, bevor irgendwelche Reparaturen am Auto vorgenommen werden. Außerdem ist die Wildunfallbescheinigung der Polizei, des Försters oder Jagdpächters wichtig. Daneben sind Fotos vom Unfallort, vom angefahrenen Tier und vom Auto hilfreich.

Weicht ein Fahrzeug einem Wildtier aus und landet deswegen im Graben, ist wichtig zu prüfen, ob es tatsächlich einen Wildwechsel mit Haarwild gab. Dann übernimmt die Teilkasko den Schaden. Allerdings müsste der Fahrer das im Zweifel gegenüber seiner Versicherung belegen. Streng genommen handelt es sich dabei nicht mehr um einen „Wildschaden“. Aber das bedeutet nicht, dass der Versicherte leer ausgeht. Ihm steht in diesem Fall ein sogenannter erweiterter Aufwendungsersatz zu. Deswegen sollten Autofahrer z. B. den zuständigen Jäger fragen, ob sich frische Wildspuren an der Unfallstelle finden lassen. Natürlich können eventuelle Spuren selbst fotografisch festgehalten werden.

Wer zahlt bei einem Unfall mit anderen Tieren?

Ausschlaggebend für die Versicherung bei Unfällen mit Tieren ist das Bundesjagdgesetz. Dieses regelt, welche Tiere unter die Kategorie Haarwild fallen. Beispiele für Haarwild sind Dam- und Rotwild (Hirsche, Rehe), Wildschweine, Füchse, Luchse, Wildkaninchen, Marder sowie Feld- und Schneehasen. Unfälle mit diesen Tieren ersetzt die Teilkasko standardmäßig. Ein Zusammenstoß mit einem Wolf wäre demnach nicht abgedeckt.

Einige Kfz-Versicherungen haben ihren Teilkaskoschutz zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren Tieren ausgeweitet. Versicherung leistet in diesem Fall z. B. auch bei Schäden durch andere Wirbeltiere wie etwa Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen. Manche weiten den Versicherungsschutz sogar auf Tiere aller Art aus. Ist eine solche Klausel im Vertrag aufgenommen, wäre auch ein Unfall mit einem Wolf versichert.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 

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