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DIN 14406-4 Tragbare Feuerlöscher

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Teil 4: Instandhaltung

Die Norm wurde vom Fachbereichsausschuss NA 031-01 FBR „Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung“ im FNFW erarbeitet. Die Inspektion und Instandhaltung eines tragbaren Feuerlöschers haben sehr große Bedeutung für dessen einwandfreie und sichere Funktion im Notfall, denn sowohl die Lösch- und Treibmittel, als auch die Dichtungen und Ventile der Feuerlöscher unterliegen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitseinflüssen. Dies kann zur Materialermüdung führen und letzten Endes die Funktionssicherheit des Gerätes in Frage stellen, was im Brandfall hohe Sachschäden bedeuten und im schlimmsten Fall Menschenleben kosten könnte.

In DIN 14406-4 ist eine regelmäßige Inspektion von Feuerlöschern, mindestens alle zwei Jahre, festgelegt. Darüber hinaus sind Festlegungen enthalten, die für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher durch Sachkundige zugrunde gelegt werden. Die Vorgaben bieten außerdem allen Beteiligten Informationen über die Durchführung der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern. Die notwendigen Änderungen gegenüber der früheren Ausgabe der Norm (Dezember 1984) wurden vorgenommen, um die Inhalte der Norm den Vorgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie aus DIN EN 3-7 (Tragbare Feuerlöscher – Teil 7: Eigenschaften, Löschleistung, Anforderungen und Prüfungen) anzupassen.

Nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen wiederkehrende Prüfungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sofern der Sachkundige auch eine befähigte Person im Sinne von TRBS 1203 Teil 2 ist, dürfen von ihm auch die wiederkehrenden Prüfungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden. Des weiteren fallen wiederkehrende Prüfungen im Sinne der Bauordnungen der Bundesländer ( z.B. TPrüfV NW in Nordrhein-Westfalen) nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.

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