DIN 14461-5 Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen
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Teil 5: Entnahmearmatur PN 16 für Löschwasserleitungen
Die Norm DIN 14461-5 legt Anforderungen an Entnahmearmaturen fest, die zum Anschluss von Schlauchleitungen mit Strahlrohren für Feuerlöschzwecke verwendet werden, wobei erst im Bedarfsfall durch die Feuerwehr Löschwasser eingespeist und die Löschwasserleitung Wasser führend wird. Die Entnahmearmatur wird in einen Schrank nach DIN 14461-2 eingebaut.
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Ich habe bitte eine Frage: Wieso überlässt man es den Eigentümern eines Hochhauses, ob sie die Feuerlösch-Steigleitungen-Trocken prüfen und die Einspeisanschlüsse sichern lassen oder nicht? Wieso überlässt man es ihnen, dadurch über Leben und Tod der Bewohner bzw. der Einsatzkräfte der Feuerwehr im Ernstfall zu entscheiden? Warum verpflichtet man die Eigentümer nicht, Wartungen und Prüfungen von einer Fachfirma durchführen zu lassen? Brandschauen alle 6 Jahre durch die Feuerwehr haben doch nichts mit Instandhaltung der Steigleitungen zu tun. Mit einfachen Adaptern kann man Gase, Benzin oder Viren in die ungesicherten Steigleitungen drücken. Bei einem Brand wundern sich dann die Fachleute über die Entstehung eines Brandes. Kein Wunder bei den zweideutigen Bestimmungen. Adapter anfertigen kann
jeder.
Mit freundlichen Grüßen
Bernfried Jekosch