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Selbstretten mit Haltegurt

2024_7-8

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Neuer Feuerwehr-Haltegurte zum Selbstrettungseinsatz nicht mehr zulässig

Im März 2004 wurde festgestellt, dass der „Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle für den Selbstrettungseinsatz“ nach DIN 14926, Ausgabe Juni 2003, aufgrund seiner Selbstrettungsöse am Karabinerhaken nicht mit der europäischen „Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung“(PSA-Richtlinie) konform ist. Daraufhin wurde in den Fachgremien festgelegt, die Bezeichnung der Norm in „Feuerwehr-Haltegurt mit Multifunktionsöse“ zu ändern. Damit wäre dann der Feuerwehr-Haltegurt nach Auffassung dieser Gremien mit der PSA-Richtlinie konform und könnte zugelassen werden (CE-Zeichen). Auch die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten des Feuerwehr-Haltegurtes sollten damit gesichert sein.

Die geänderte Norm liegt aber noch nicht vor. Nun haben Hersteller von Feuerwehr-Haltegurten schon nach dieser Klärung im Jahre 2004 die Gebrauchsanweisungen für neu in Verkehr gebrachte Feuerwehr-Haltegurte dahingehend geändert, dass die Mulitfunktionsöse nicht zum Abseilen von Personen eingesetzt werden dürfen. Daraus ergibt sich, dass Feuerwehr-Haltegurte, deren Gebrauchsanweisung das Abseilen von Personen mittels Multifunktionsöse nicht zulassen, auch nicht für diese Zwecke verwenden dürfen. Hierbei ist die für jeden Feuerwehr-Haltegurt mitgelieferte Gebrauchsanweisung maßgeblich. Bis zu einer Klärung dieses Problems in den Fachgremien bzw. der Vorlage einer überarbeiteten Norm kann daher nur empfohlen werden, dies bei Beschaffungen zu berücksichtigen und diese ggf. zurückzustellen. Bei kürzlichen Beschaffungen unter Angabe der Norm könnte auch eine Reklamation in Betracht gezogen werden. Nicht unerwähnt sei auch, dass in den Gebrauchsanweisungen eine deutlich geringere Aussonderungsfrist festgelegt ist, als in den „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ (GUV-G 9102). Aber auch bezüglich der Lagerung der Feuerwehr-Haltegurte sind in den Gebrauchsanweisungen genaue Vorgaben enthalten. Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Angaben des Herstellers in der jeweils mit zuliefernder Gebrauchsanweisung maßgeblich sind und daher im Feuerwehrdienst beachtet werden müssen.

Die Kundeninformation von Seiten der Hersteller und des Fachhandel bezüglich der Umsetzung der Nutzungseinschränkung der Multifunktionsöse beim Feuerwehr-Haltgurte ist meines Erachtens grundsätzlich mit mangelhaft zu beurteilen.

Dipl. –Ing.
Klaus Schaffstädter

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