Signalfarben für Feuerwehrschläuche zulässig
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DIN 14811-1:1990-01 Druckschläuche – Anforderungen, Prüfung, Behandlung
Bei der anstehenden Überarbeitung der DIN 14811-1:1990-01 „Druckschläuche – Anforderungen, Prüfung, Behandlung“ werden für die Farbgebung folgende Anforderung festgelegt:
„3.6 Farbe
Die Farbe der Druckschläuche ist mit dem Hersteller/Lieferanten zu vereinbaren. Empfohlen werden helle Farben und Farben mit Warnwirkung, z. B. rohweiß, signalgelb, signalrot, signalorange, signalgrün, sonstige Farben, schwarz (in Sonderfällen). Die Farbe darf reflektierend oder nachleuchtend sein. Für Zwecke der Bundeswehr dürfen Druckschläuche olivfarben sein. Die Farbe darf keine werkstoffschädigenden Bestandteile enthalten.“
Hintergrund:
In der Druckschlauchnorm DIN 14811-1 sind als Schlauchfarben bisher lediglich rohweiß oder rot zugelassen (zuzüglich die Farben schwarz und olivgrün für Sonderanwendungen bzw. für die Bundeswehr). Der Feuerwehrmarkt verlangt jedoch aufgrund der erheblich besseren Signalwirkung zunehmend nach Druckschläuchen in den Farben Signalgelb, Signalorange usw. Diesem starken Anwenderwunsch steht jedoch die Farbanforderung in DIN 14811-1 entgegen.
Demzufolge ist auch eine Zulassung der Druckschläuche in den Farben Signalgelb, Signalorange usw. durch die Schlauchprüfstelle in Celle nicht möglich, bzw. wird wegen der Nicht-Nennung bisher nicht vollzogen.
Auch nach intensiver Recherche konnte kein technischer Grund ermittelt werden, warum die Schläuche lediglich rohweiß oder rot sein dürfen. Die Durchsicht der Geschichtsakten dieser Norm seit den 1950er-Jahren hat ergeben, dass erst seit 1968 diese restriktive Farbvorgabe besteht. Eine Begründung war dort nicht zu entnehmen.
Anfang Juni 2005 beginnt die INTERSCHUTZ 2005. Die Schlauchhersteller möchten dort zugelassene Druckschläuche in den Signalfarben präsentieren. Da die Auswahl der Farbe auf die technischen Eigenschaften der Druckschläuche laut Auskunft der Hersteller keinen Einfluss hat, könnten auch die bestehenden Prüfnummern beibehalten werden. Dieser nun im Vorfeld der INTERSCHUTZ 2005 gefasste Beschluss des Fachgremiums AA 192.1, die festgelegten Farben bei der Gesamtüberarbeitung von DIN 14811-1 zu ergänzen, ist dabei sozusagen als „Absichtserklärung“ sowohl für die Hersteller als auch die Anwender zunächst sehr hilfreich. Der normative Vollzug ist dann später bei der Gesamtüberarbeitung vorgesehen.
Dipl.-Ing. Michael Behrens
Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN e. V.
Tel. 030/26 01-2340
E-Mail: michael.behrens@din.de
www.fnfw.din.de
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