Unfallrekonstruktion via Pkw-Datenspeicher ist zulässig
Wenn eine Unfallrekonstruktion ansteht, dürfen Versicherungen auch die Datenspeicher eines beteiligten Autos auslesen. Wer das zu verhindern versucht, riskiert damit seinen Versicherungsschutz. So urteilte jüngst das Kölner Landgericht.
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