Urteil: Schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst
Am 18. April 2019 wurde am Verwaltungsgericht Trier ein Urteil zum mehrmonatigen schuldhaften Fernbleiben vom Dienst (3 K 5849/18.TR) gesprochen. Ein hauptamtlicher Feuerwehrmann fehlte bei dem Fall mehr als 16 Monate unerlaubt. Da damit ein Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Pflichten vorliegt, ist eine Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt.
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