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Rettungsassistent: Keine Pflicht zur Fortbildung

Grundsätzlich besteht für einen Rettungsassistenten keine Pflicht, sich zum Notfallsanitäter fortzubilden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Allerdings kann die Nichtteilnahme an einer Fortbildung durchaus Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.

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Rettungsassistent muss kein Notfallsanitäter werden

Oberverwaltungsgericht Sachsen entscheidet: Feuerwehrbeamte dürfen nicht mittels dienstlicher Weisung zur Ausbildung zum Notfallsanitäter verpflichtet werden. Denn die Ausbildung eines Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter stellt die Erlernung eines neuen Berufs dar.

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