Rauchwarnmelder: Auch in Thüringen endet die Nachrüstfrist
Am 31. Dezember 2018 endet auch in Thüringen die Nachrüstfrist für Rauchwarnmelder in Bestandsgebäuden. Damit sind sie in fast allen Bundesländern für Wohnungen vorgeschrieben.
WeiterlesenAm 31. Dezember 2018 endet auch in Thüringen die Nachrüstfrist für Rauchwarnmelder in Bestandsgebäuden. Damit sind sie in fast allen Bundesländern für Wohnungen vorgeschrieben.
WeiterlesenZum Schutz von schlafenden Personen muss auch außerhalb von Wohnungen in allen Aufenthaltsräumen, in denen Personen schlafen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein.
WeiterlesenDIe Feuerwehr empfiehlt den Einbau hochwertiger Rauchwarnmelder mit dem Qualitätskennzeichen "Q" und die regelmäßige Wartung mindestens einmal jährlich nach Vorgabe der Betriebsanleitung.
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