Kein zeitlich unbeschränkter Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr
Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen hat einen zeitlich unbegrenzten Ausschluss der Kläger aus der Freiwilligen Feuerwehr wegen unkameradschaftlichen Verhaltens und eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses für zu weitgehend gehalten und den Ausschluss zeitlich auf etwas über drei Jahre beschränkt.
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