Entscheidung: Sozialversicherung von Honorarnotärzten
Ein Notarzt auf Honorarbasis ist in der Luftrettung nicht freiberuflich beschäftigt, wenn er mit der Besatzung des Rettungshubschraubers arbeitsteilig zusammenarbeitet. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Ausgang des Urteils war eine Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2016.
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