Anpassungen nötig: zum Gesetzesentwurf des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

Der Landesfeuerwehrverband Bayern drängt auf Maßnahmen zur Stärkung der Ausbildung sowie zur klareren Definition der Aufgaben von Kreisbrandräten und Feuerwehrvereinen. Im derzeitigen Entwurf des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sieht der LFV hierfür zu wenig Berücksichtigung und falsche Entscheidungen – seine Forderungen im Überblick.

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Altersgrenze für bayerische Feuerwehrleute wird angehoben

Noch in diesem Jahr (2024) will Bayerns Innenminister Joachim Herrmann den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes auf den Weg bringen. Unter anderem soll es  bayerischen Feuerwehrkräften damit zukünftig möglich sein, bis zum Alter von 67 Jahren in ihren Wehren aktiv zu sein. 

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