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Neue Fachempfehlung für Schaummittel

2024_7-8

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Fluorhaltige Schaummittel sind schon lange umstritten und teilweise verboten. Eine neue Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbands beschäftigt sich damit, was bei einer Umstellung auf fluorfreie Schaummittel zu beachten ist und welche Grenzwerte und Fristen gelten.

Schaummittel in der Natur
Viele fluorhaltige, umweltschädliche Schaummittel sind schon verboten, weitere sollen folgen (Symbolbild). Foto: (c) benjaminnolte – stock.adobe.com

Die Fachempfehlung „Sach- und umweltgerechter Einsatz von Schaummitteln“ des Fachausschusses Einsatz, Löschmittel und Umweltschutz der deutschen Feuerwehren gibt Tipps zur Umstellung auf fluorfreie Schaummittel. Die Publikation klärt auf über aktuelle Verbote, die zugehörigen Grenzwerte und Übergangsfristen.

Fluortenside: Umweltschädlich und umstritten

Manche Schaummittel, am bekanntesten ist zum Beispiel AFFF (Aqueous Film Forming Foam), enthalten Fluortenside. Da diese umweltschädlich und toxisch wirken, sind sie umstritten, teilweise auch schon verboten. Weitere Mittel sollen zudem in Zukunft verboten werden. Wie der Chemiker Dr. Frank Kämmer (Vizepräsident des DFV für die Bundesgruppe Werkfeuerwehren) berichtet, gibt die Fachempfehlung Hinweise, wie man in der Praxis auf fluorfreie Schaummittel umsteigen kann.

Schwerpunkt PFAS

Der Fokus der neunseitigen Neuerscheinung liegt auf per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS). Zu dieser Gruppe gehören mehr als 4.700 chemische Stoffe, die ausschließlich industriell gefertigt werden. Die bekanntesten Vertreter sind:

  • PFOS (Perfluoroctansulfonsäure)
  • PFOA (Perfluoroctansäure)

Sie sind langlebig, können sich in der Nahrungskette anreichern – und sind teilweise gesundheitsschädlich. In Kläranlagen bauen sich PFAS oft nicht ab und werden höchstens in andere PFAS umgewandelt. Sind PFAS in Schaummitteln enthalten, spricht man allgemein von flourhaltigen Schaummitteln.

Aspekte der Fachempfehlung

  • Welche Schaummittel sind verboten?
  • Gelten Verbote auch bei Beständen oder nur bei neuen Schaummitteln?
  • Was ist zu beachten, wenn man auf fluorfreie Schaummittel umsteigt?
  • Künftige Regulierung von PFAS in Schaummittel
  • Grenzwerte
  • Übergangsregelungen
  • Meldepflicht für PFAS-haltige Schaummittel
  • Leistungsfähigkeit von fluorfreien Schaummitteln

Autor der Publikation ist Eike Peltzer. Er ist Mitglied im Fachausschuss Einsatz, Löschmittel und Umweltschutz der deutschen Feuerwehren, einem Gremium des Deutschen Feuerwehrverbands und der AGBF Bund. Peltzer leitet den Arbeitskreis Schaum beim Werkfeuerwehrverband Deutschland. Die Fachempfehlung kann auf der Seite des Deutschen Feuerwehrverbands heruntergeladen werden.

Deutscher Feuerwehrverband

Die Fristen
Seit 1. Januar 2023:
Schaummittel mit PFOA dürfen nur noch verwendet werden, wenn der Standort die Möglichkeit bietet, alle Freisetzungen aufzufangen und zu entsorgen (u. a. Löschwasserrückhaltung).Ab dem 4. Juli 2025:
Verwendung von Schaummitteln mit PFOA ist nicht mehr zulässig (Ende der Übergangsfrist).

 

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