Anpassungen nötig: zum Gesetzesentwurf des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
Mehr aktuelle Beiträge und Einsatzberichte finden Sie in:
FEUERWEHR | RETTEN – LÖSCHEN – BERGEN
Deutschlands große Feuerwehrzeitschrift
JETZT LESER/-IN WERDEN
Der Landesfeuerwehrverband Bayern drängt auf Maßnahmen zur Stärkung der Ausbildung sowie zur klareren Definition der Aufgaben von Kreisbrandräten und Feuerwehrvereinen. Im derzeitigen Entwurf des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sieht der LFV hierfür zu wenig Berücksichtigung und falsche Entscheidungen – seine Forderungen im Überblick.
Für die bayerischen Feuerwehren ist eines klar: Es gibt dringenden Änderungsbedarf am aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). „Das Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr braucht eine zukunftsweisende gesetzliche Grundlage. Dazu sind aus Sicht der Feuerwehren noch wichtige Anpassungen am Entwurf zur Änderung des BayFwG im laufenden Gesetzgebungsverfahren notwendig“, erklärt Johann Eitzenberger, Vorsitzender des LFV Bayern, im Namen der bayerischen Feuerwehren.
Ausbildung auf Landkreisebene stärken
Im bayerischen Feuerwehrdienst sind 330.000 Frauen und Männer tätig, davon allein 318.000 ehrenamtlich. Ohne das ehrenamtliche Engagement wäre die umfangreiche und professionelle Hilfeleistung, auf die sich Bürgerinnen und Bürger Tag und Nacht verlassen können, nicht möglich. Um das aufrechtzuerhalten, befürworten die Feuerwehren eine Stärkung der Ausbildung auf Landkreisebene. Deshalb fordert der LFV Bayern im Namen der bayerischen Feuerwehren, dass die Ausbildung im Gesetz als Aufgabe der Landkreise festgehalten wird. Außerdem sollen die Landkreise zu berechtigten Zuwendungsempfängern durch den Staat werden. „Schon heute finden zahlreiche Aus- und Fortbildungen unserer Feuerwehrdienstleistenden auf Kreisebene statt. Das Gesetz muss diesen tatsächlichen Gegebenheiten nun auch Rechnung tragen“, ergänzt Eitzenberger.
Kreisbrandräte stärker einbinden
Eine Forderung ist es, die Stellung der (ehrenamtlichen) Kreisbrandräte zu stärken. „Sie sind es, die im engen Kontakt zu den Feuerwehren in den Kreisen stehen und über die nötige feuerwehrtechnische Fachkompetenz verfügen, um z.B. die Alarmplanung, nötige Beschaffungen für die Feuerwehren und viele Fragen des abwehrenden Brandschutzes fundiert entscheiden können“, erklärt Eitzenberger. Bisher ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kreisbrandräte ausschließlich in beratender Funktion tätig sind. Zur Stärkung des ehrenamtlichen Hilfeleistungssystems in Bayern benötigt man eine stärkere, verbindliche Einbindung dieser Kräfte im gesetzlichen Rahmen.
Mindestdienstzeit bei Kommandantinnen und Kommandanten
Verantwortung, umfangreiche Kompetenzen und Diensterfahrung prägen auch das Amt des Kommandanten/der Kommandantin. Fehlt es an Erfahrung, kann man diesem Dienst kaum gerecht werden. Damit die Führung der Feuerwehren erfolgreich gewährleistet ist, und Ehrenamtliche im Amt nicht vom Aufgabenspektrum überfordert werden, besteht der LFV Bayern darauf, dass die bisher gesetzlich geregelte Mindestdienstzeit für Kommandantinnen und Kommandanten von vier Jahren vorgeschrieben bleibt.
Altersgrenzen im Feuerwehrdienst
Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Altersgrenze auf das gesetzliche Rentenalter anzuheben. Obwohl das Anheben der demographischen Entwicklung entgegenkommt, lehnen die Feuerwehren jegliche, darüber hinausgehende Verlängerungen auf Antrag entschieden ab. Eitzenberger unterstreicht, dass eine solche Regelung bei den Feuerwehren vor Ort mehr Probleme schaffen als lösen würde. Hinzu komme, dass die Feuerwehren nicht mit einem nennenswerten positiven Effekt einer solchen „Antragsaltersgrenze“ rechnen. Vom Alter geprägte Einsatzkräfte blicken zwar auf viele Dienstjahre und unzählige Einsätze zurück, tun sich aber zunehmend schwer, die körperlich anstrengenden Einsätze weiterhin zu absolvieren.
Hinzu kommt, dass auch weitere Faktoren wie der bürokratische Aufwand eines solchen Antragsverfahrens und die gesundheitliche Eignung Fragen aufwerfen. Es kann keinem Entscheidungsträger, keinem Kommandanten und keiner Kommandantin zugemutet werden, ohne medizinische Fachkenntnis zu entscheiden, inwieweit normale altersbedingte Erscheinungen (wie eine langsamere Reaktionszeit oder nachlassende Beweglichkeit) in stressigen Einsätzen Gefahren herbeiführen können. Für den LFV ist eindeutig, dass eine feste Altersgrenze ohne Verlängerungsanträge für eine Rechtssicherheit sorgt und damit die Sicherheit im Einsatzfall für alle Feuerwehrdienstleistenden gewährleistet.
Brandschutz als Aufgabe der Gemeinde
„Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz braucht es dringend eine gesetzliche Grundlage für unsere Einsatzkräfte, die sich im Bereich Selbstschutz, Brandschutzerziehung und -aufklärung engagieren“, stellt der Verbandsvorsitzende als Forderung der bayerischen Feuerwehren vor. Um das zu gewährleisten, soll die Brandschutzerziehung und -aufklärung, das Verhalten bei Bränden und die Selbsthilfe als Aufgabe der Gemeinde im bayerischen Feuerwehrgesetz festgelegt werden.
Feuerwehrvereine stärken
Vor allem im ländlichen Raum prägen die Feuerwehren neben dem Einsatzdienst auch die Vereins- und Dorfgemeinschaft. „Unsere bayerischen Feuerwehrvereine sind Motor der Demokratie und das Rückgrat der Gesellschaft. Sie gilt es angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen nachhaltig zu stärken.“, so Eitzenberger, Bisher war gesetzlich geregelt, dass die Feuerwehrvereine die Einsatzkräfte stellen. Im neuen Gesetzesentwurf soll diese Rolle entfallen. Stattdessen sollen Vereine fortan „allgemein die Gemeinden unterstützend“ aktiv werden. Der LFV Bayern fordert hingegen, dass die Vereine auch weiterhin die Einsatzkräfte stellen. Auch im Hinblick auf die diskutierte Altersgrenze fordert der Verband, dass Vereine Alters- und Ehrenabteilungen bilden können. Dies ist für Feuerwehrvereine notwendig, um dessen Bestand zu garantieren und zu stärken. Neben Sport- und Schützenvereinen stellen die Feuerwehrvereine eine der größten Vereinssparten Bayerns.
Mehr Zusammenarbeit zwischen Staat und LFV
Das BayFwG bildet die gesetzliche Grundlage für den Feuerwehrdienst in Bayern. Die bayerischen Feuerwehrführungskräfte sind aufgrund ihrer Fachkompetenz in der Lage, die praktischen Auswirkungen dieser Gesetzgebung auf den Feuerwehrdienst, das Ehrenamt und die Einsatzbereitschaft vor Ort präzise zu beurteilen. Die Fachmeinungen und mehrheitsfähigen Positionen der rund 7.700 Feuerwehren sammelt, ordnet und vertritt die LFV Bayern als einzige landesweite Interessenvertretung der öffentlichen Feuerwehren in den Verbandsgremien aller Bezirksfeuerwehrverbände. Aus erarbeiteten, gemeinschaftlichen Positionen der bayerischen Feuerwehren ergeben sich dadurch fachlich fundierte und praxistaugliche Vorschläge und Forderungen. Dies zeigt sich auch im aktuellen Anhörungsprozess des Verbands zur Novellierung des bayerischen Feuerwehrgesetzes. Deshalb fordert der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. ausdrücklich unter Artikel 22 „Feuerwehrverbände“ als Ansprechpartner für staatliche Behörden in Fachfragen im Gesetz aufgenommen zu werden.
Der Vorsitzendes des Landesfeuerwehrverbandes zeigt sich für das laufende parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zuversichtlich: „Wir stehen als Verband in gutem Kontakt zu allen Beteiligten. Wir vertrauen zu Recht darauf, dass die Stimme der bayerischen Feuerwehren gehört wird und am Ende des Gesetzgebungsprozesses eine rechtliche Grundlage im gesamt mehrheitlichen Sinne stehen wird.“
Hintergrundinformationen: Ende Dezember stellte der Ministerrat in einem ersten Durchgang einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und beschloss hierzu eine Verbandsanhörung einzuleiten. Im Zuge dessen überstellte man auch einen Gesetzesentwurf an den LFV Bayern als Interessensvertretung der bayerischen Feuerwehren. Dieser fordert in einer Stellungnahme Anfang Februar 2025 erneut eine gesamtheitliche Anpassung des gesetzlichen Rahmens für den Feuerwehrdienst in Bayern. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch.
zum Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.: Der LFV Bayern besteht als Interessensvertretung der rund 7.700 Feuerwehren in Bayern. Mit deren 950.000 Mitgliedern bildet er den stärksten Mitgliederverband innerhalb des Deutschen Feuerwehrverbandes.
Quelle
- Dr. Marina I. Wieluch | Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.
Mehr Infos
Sie wollen regelmäßig aktuelle Einsatzberichte, Techniknews und Fahrzeuginfos der FEUERWEHR erhalten? Dann melden Sie sich jetzt für unseren kostenlosen E-Mail-Newsletter an!