Deutliche Aufstockung der Feuerwehrförderung in Bayern
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Bayern setzt ein starkes Zeichen für die Feuerwehr: Innenminister Joachim Herrmann verkündete eine deutliche Aufstockung der Fördermittel mit einem jährlichen Volumen von über 22 Mio. Euro. Die verlängerte Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie bringt finanzielle Unterstützung für Neubauten und Generalsanierungen, fördert den ländlichen Raum und ermöglicht Fördermittel für Spezialfahrzeuge.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gab am 16. Januar 2025 bekannt, dass die Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie (FwZR) um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert wurde. Auch einige inhaltliche Änderungen fanden in diesem Zusammenhang statt.
„Mit der neuen Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie haben wir die Feuerwehrförderung nochmals massiv aufgestockt. […] Insgesamt haben wir ein umfassendes Maßnahmenpaket mit einem jährlichen Volumen von mehr als 22 Millionen Euro geschnürt, mit dem wir unsere Gemeinden und ihre Feuerwehren zukunftsweisend unterstützen.“,
so der bayerische Innenminister.
Bestands- und Neubauten profitieren gleichermaßen
Eine der Verbesserungen betrifft die neuen Förderetatbestände beim Feuerwehrhaus-Umbau. So sollen laut Hermann künftig auch Förderungen für Generalsanierungen möglich sein — zu gleichen Förderfestbeträgen wie für einen Neubau. Damit setzt die neue Regelung einen Anreiz, Bestandsbauten weiter zu nutzen, was ein nachhaltiger Ansatz u.a. gegen Flächenversiegelung ist. Erstmalig möglich ist nun auch eine Förderung für geschlechtergetrennte Sanitärräume in bestehenden Feuerwehrhäusern. „Dies ist wichtig, um auch Frauen für den Feuerwehrdienst gewinnen zu können“, so Herrmann.
Unterstützung für den ländlichen Raum
Herrmann befürwortet, dass mit dem Etat besonders kleinere Feuerwehren und der ländliche Raum Unterstützung finden: „Wir haben dazu den Festbetrag für den ersten und zweiten Stellplatz bei einem Neubau oder einer Generalsanierung eines Feuerwehrhauses von bisher jeweils 121.000 Euro auf 160.000 Euro angehoben.“ Gerade Gemeinden im ländlichen Raum profitieren von dieser deutlichen Anhebung um ein Drittel.
Hinzukommt ein Plus von 25 % bei den Förderfestbeträgen für vier Standardfahrzeugtypen.
Deutlich unterstützt werden auch Feuerwehren mit einem Autobahnabschnitt oder einer mehrspurig ausgebauten Schnellstraße. „Sie können sich über die Erhöhung der Festbeträge für die erforderlichen Spezial-Fahrzeuge um jeweils 25 % freuen.“
Förderung der Feuerwehrausbildung
Die Förderung berücksichtigt außerdem die Ausbildung der Landkreise: „[…] künftig ist eine Förderung von 250.00 Euro für die Errichtung eines Übungshauses möglich. Hierzu entwerfen die Staatlichen Feuerwehrschulen derzeit eine modulare Musterplanung, die die praktischen Übungs- und Ausbildungsmöglichkeiten vor Ort deutlich verbessert“, so der Minister.
Dies war nicht die erste Etaterhöhung in Bayern. Bereits zum 1. Juni 2023 stockte das Bayerische Innenministerium die Feuerwehrförderung deutlich auf: bei der Feuerwehrhausförderung wurden die Festbeträge verdoppelt, die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und –geräten wurde um 30 Prozent erhöht.
Quelle: Oliver Platzer (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration)
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